Hinweis
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation können wir für Neukunden momentan keine Strom- oder Gasverträge anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
0800 / 36 29 477 (Netzbetreiber Netze BW)
0800 / 36 29 447 (Netzbetreiber Netze BW)
07031 / 21 92 99
Wolfgang-Brumme-Allee 32
71032 Böblingen
Telefon: 0 70 31 / 21 92 22
Telefax: 0 70 31 / 21 92 80
E-Mail: service@stadtwerke-bb.de
Montag und Donnerstag10.00 bis 16.00 Uhr
Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag durchgehend von 08.00 bis 16.00 Uhr, und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation können wir für Neukunden momentan keine Strom- oder Gasverträge anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufgrund der extremen Preisentwicklung an den Energiemärkten überprüfen wir aktuell unsere Konditionen für unsere Strom- und Gastarife. Wir werden zeitnah unsere neuen Tarife auf unserer Homepage veröffentlichen. Bestehende Vertragsverhältnisse sind nicht betroffen und werden zu den bestehenden Konditionen weiter beliefert.
Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Die Stadtwerke Böblingen geben den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent netto (ca. 4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde vollständig an ihre Kund:innen weiter. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh ergibt sich daraus unter dem Strich eine Kostensenkung von monatlich ca. 10,70 Euro.
Anpassung der Abschlagszahlungen
Der Entfall der EEG- Umlage wird auf der nächsten Abrechnung bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt. Selbstverständlich haben die Kund*innen aber auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit selbst im Kundenportal oder telefonisch bzw. per E-Mail über den Kundenservice der Stadtwerke Böblingen anzupassen.
Mitteilung Zählerstände
Zur Abgrenzung 30.06.2022 werden die Stadtwerke Böblingen einen Zählerstand errechnen. Eine separate Ablesung durch unsere Kunden ist nicht notwendig, natürlich werden mitgeteilte Zählerstände jedoch berücksichtigt.
Bis 2032 werden alle deutschen Haushalte mit modernen Stromzählern ausgestattet. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz – ein Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende – vor. Im Messstellenbetriebsgesetz ist geregelt, dass sich der sogenannte Messstellenbetreiber um die modernen Stromzähler kümmert. Dieser führt den Einbau, Betrieb und die Wartung. Normalerweise ist dies der örtliche Netzbetreiber.
Für die modernen Stromzähler gilt eine gesetzliche Preisobergrenze von 20 € brutto pro Jahr. Damit werden die Kosten für Einbau, Betrieb und Wartung des Zählers getragen. Diese Kosten sind in ihrem Grundpreis enthalten.
Der Stromanbieterwechsel ist vollkommen unkompliziert: Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein. Außerdem benötigen wir Ihre Zählernummer und den Namen Ihres vorherigen Anbieters. Alle relevanten Daten finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte der Verbrauch nicht bekannt sein, können Sie auf diese Durchschnittswerte zurückgreifen:
Haushaltsgröße | kWh pro Jahr |
Singles | 2.000 kWh |
Paare | 3.500 kWh |
Familien | 4.250 kWh |
Großfamilien | 5.000 kWh |
Der Auftrag kann direkt online ausgefüllt und abgeschickt werden. Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, die Unterlagen kostenfrei als PDF herunterzuladen oder per Post nach Hause schicken zu lassen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich per Telefon oder in unserem Kundenzentrum.
Wir werden für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger vornehmen. Dafür benötigen wir in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Wochen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie daher selbst aktiv werden. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie beispielsweise über eine Preiserhöhung informiert und Sie aktiv werden wollen, sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. Dann können wir Sie direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern.
Wenn Sie einen Vertrag mit noch langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicherstellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.
Für die Kündigung des Stromvertrags genügt normalerweise eine formlose Nachricht. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter finden Sie hier: Muster Kündigungsschreiben, Muster Sonderkündigungsschreiben (bei Preiserhöhung)
Im Fall, dass Ihr bisheriger Anbieter die Preise erhöht hat, steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der Frist zu. Ein Musterformular für Ihre Sonderkündigung haben wir für Sie vorbereitet.
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Gültigkeit der Brunchgutscheine vom 30.06.2021 auf den 30.06.2022 verlängert.
Nein, der örtliche Grundversorger ist zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet. Eine zuverlässige Versorgung ist immer garantiert. Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers, die Zählerstände werden weiterhin vom Netzbetreiber abgelesen. Auch Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt der örtliche Netzbetreiber vor.
Es ist sinnvoll, sich frühestmöglich um den Stromvertrag für die neue Wohnung zu kümmern. Am besten melden Sie sich vier Wochen vorher bei uns. So kann die Belieferung mit Strom direkt zum Einzug beginnen, ohne dass ein anderer Versorger einspringen muss.
Ist der Umzug bereits erfolgt, besteht außerdem die Möglichkeit, den Einzug sechs Wochen rückwirkend anzumelden.
Nein, wir bieten aktuell keinen Tarif für Nachtstromspeicherheizungen an.
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu zahlen.
Unsere Verträge enden nach Ablauf des zwölften Belieferungsmonats (Erstlaufzeit). Sie verlängern sich auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Die eingeschränkte Preisgarantie besteht bis zum 31.12.2022 und gilt lediglich für den Endpreis, d.h. Steuern- oder Umlagenerhöhungen sind dadurch nicht abgedeckt.
Nein, Grundversorger ist die EnBW AG. Der Netzbetreiber in Böblingen ist die Netze BW GmbH.
Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers – zum Beispiel der Netze BW GmbH. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand zu ermitteln und dem Lieferanten mitzuteilen. Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert an den Messstellenbetreiber. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin von uns.
Sie können bei uns auch Strom für Ihren Doppeltarifzähler beziehen. Dafür bezahlen Sie jedoch den gleichen Preis, egal ob HT- oder NT-Zählwerk.
Wir wollen unseren Beitrag zur Energiewende leisten und haben uns deshalb dazu entschlossen, ausschließlich Ökostrom anzubieten.
Insgesamt gibt es acht verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis:
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer / Energiesteuer
Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
KWK-Umlage
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben.
OffshoreNetzumlage (ehem. OffshoreHaftungsumlage)
Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.
Neu: Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert. Hierzu wird die bestehende „Offshore-Haftungsumlage“ genutzt und umbenannt in „OffshoreNetzumlage“.
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV
Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.
Mehrwertsteuer
19 % Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzt, kurz EEG, hat das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst und ist seit 1. April 2000 in Kraft. Ziel ist, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch zu erhöhen. Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen für die allgemeine Stromversorgung gewonnen wird. Weitere Informationen zur EEG-Umlage finden Sie unter „Wie setzen sich die Stromkosten zusammen?“, dort unter "EEG-Umlage".
Der Netzbetreiber Netze BW ist für alle Fragen rund um das Stromnetz in Böblingen und auch in weiteren Gebieten im Landkreis zuständig. Weitere Netzbetreiber sind die Stadtwerke Sindelfingen, die Stadtwerke Stuttgart, die Stromnetzgesellschaft Herrenberg, die Stadtwerke Tübingen und die Stadtwerke Calw.
Strom | 14.06.2021
Am Freitag fiel der Startschuss für den Bau einer weiteren Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Landkreis Böblingen. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Sindelfingen errichten wir die neue Anlage parallel zum Ortsteil Flugfeld auf einem Lärmschutzwall der Autobahn A 81. Der erwartete Ertrag liegt bei rund 775.000 kWh pro Jahr und soll 310 Haushalte versorgen. So werden jährlich insgesamt 350 Tonnen CO2 eingespart! Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen in unserer Region und somit für den Klimaschutz.
Strom | 25.08.2020
Hopfen und Malz und ein erfahrener Braumeister sind das eine. Doch für ein Geschmackserlebnis im Bierglas ist gutes Wasser unabdingbar. Denn: Jedes Bier besteht zu 90 Prozent daraus. In der Schönbuch Braumanufaktur wird zum Bierbrauen ,Schönbuch-Wasser' der Stadtwerke verwendet. Und jetzt nutzt die Braumanufaktur bei der Herstellung des Gerstensafts auch Strom aus erneuerbaren Energien von den Stadtwerken.
„Wir verwenden beim Brauen nur ,Schönbuch-Wasser' aus dem Bodensee. Wasser aus der Region ist immer das Beste", sagt Werner Dinkelaker, Chef der Schönbuch-Braumanufaktur. „Und ab sofort auch Öko-Strom für den Braustandort am Postplatz in Böblingen und für die Brauhäuser in Calw und Stuttgart", ergänzt der Chef des Brauhauses. Ebenso nutzen das Sportcafé Carambolage in Stuttgart und in der Markthalle Ludwigsburg und das Sportcafé AnnyWay in Filderstadt den Öko-Strom der Stadtwerke Böblingen. „Durch unseren regionalen Braugerstenbezug und die Investition in eine moderne ressourcensparende Flaschenreinigungsmaschine zeigen wir, dass das Thema Nachhaltigkeit gelebte Überzeugung ist", ergänzt Dinkelaker.
„Die Stadtwerke Böblingen weisen nach, dass der Strom für die Braumanufaktur ausschließlich aus erneuerbaren Energien im Postleitzahlengebiet von Böblingen erzeugt wird", erklärt Gerd Hertle, Geschäftsführer der Stadtwerke Böblingen. Der Ökostrom-Bezug der Brauerei von rund 7,3 Millionen kWh entspricht einer CO2-Ersparnis von rund 3.000 Tonnen über den Lieferzeitraum von drei Jahren. Diese Ersparnis ist vergleichbar mit der CO2-Aufnahme von etwa einer Viertelmillion Bäumen.
„Unsere Stadtwerke sind mit ihrem Ökostrom-Angebot ein starker Partner für den Klimaschutz in unserer Stadt, also auch für unsere Unternehmen vor Ort. Ich freue mich sehr darüber, dass die Schönbuch-Braumanufaktur als Böblinger Traditions-Unternehmen auf ökologische Stromversorgung der Stadtwerke setzt und damit einen wichtigen Beitrag zur CO2-Vermeidung leistet. Das ist gelebter und praktizierter Klimaschutz und steht für eine verantwortungsbewusste und zukunftsgerichtete Energiepolitik in Böblingen", so Oberbürgermeister und Vorsitzender des Stadtwerke-Aufsichtsrats Dr. Stefan Belz.
Bereits seit Anfang August setzt auch die Kreissparkasse Böblingen auf den Öko-Strom der Stadtwerke. Nicht nur für die neue Ladeinfrastruktur für Elektromobilität nutzt die Kreissparkasse Böblingen den Ökostrom der Stadtwerke. Auch die Hauptstelle und die Filialen in Böblingen sowie die Direktionen in Leonberg, Sindelfingen und Herrenberg werden von den Stadtwerken Böblingen mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Jedes Jahr vermeidet die Kreissparkasse Böblingen so rund 1.400 Tonnen CO2. Diese jährliche Ersparnis ist vergleichbar mit der CO2-Aufnahme von etwa 111.000 Bäumen.
Strom | 12.08.2020
Die Kreissparkasse Böblingen setzt auf neue Mobilität und Nachhaltigkeit. Da ist Ökostrom eine wesentliche Voraussetzung. Nicht nur für die neue Ladeinfrastruktur für Elektromobilität nutzt die Kreissparkasse Böblingen den Ökostrom der Stadtwerke. Auch die Hauptstelle und die Filiale in Böblingen sowie die Direktionen in Leonberg, Sindelfingen und Herrenberg werden von den Stadtwerken Böblingen mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Jedes Jahr vermeidet die Kreissparkasse Böblingen so rund 1.400 Tonnen CO2. Diese jährliche Ersparnis ist vergleichbar mit der CO2-Aufnahme von etwa 111.000 Bäumen.
„Als regionales Kreditinstitut ist uns die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Region sehr wichtig. Die Stadtwerke Böblingen sind mir ihrem Ökostrom-Angebot ein prädestinierter Partner, da dies ideal zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie passt.“ erläutert Daniel Wengenroth, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Böblingen. „Wir haben kürzlich unsere vier Direktionsstandorte mit zwölf E-Lade-Säulen ausgestattet, die unseren Kunden und unserem eigenen E-Auto-Fuhrpark zur Verfügung stehen. Dank des Ökostroms wird dieser Fuhrpark, der unseren Beraterinnen und Beratern für Kundenbesuche zur Verfügung steht, jetzt noch nachhaltiger.“
„Ich freue mich, dass die Kreissparkasse als regional verwurzeltes Unternehmen auf ökologische Stromversorgung setzt – nicht zuletzt, um umweltfreundlich mobil zu sein. Klimaschutz und ein nachhaltiger Umgang mit begrenzten Ressourcen sind ein wesentlicher Teil unserer verantwortungsbewussten und zukunftsgerichteten Energiepolitik in Böblingen“, so Böblingens Oberbürgermeister und Vorsitzender des Stadtwerke-Aufsichtsrates Dr. Stefan Belz.
„Mit etwa zehn Millionen kWh über einen Zeitraum von drei Jahren gehört die Kreissparkasse Böblingen jetzt zu unseren größten Öko-Stromkunden - zusammen mit der Stadt Böblingen, dem Technologiepark H130 und dem Landkreis Böblingen. Der Ökostrom-Bezug entspricht einer CO2-Ersparnis von rund 4.200 Tonnen über den Lieferzeitraum von drei Jahren“, erklärt Michael Zieger-Bechtold, Leiter Kundenservice und Strom-/Gasvertrieb bei den Stadtwerken Böblingen.
„Die Stadtwerke Böblingen sind ein zukunftsorientiertes und innovatives Dienstleistungsunternehmen. Wir konzipieren moderne Beschaffungslösungen, die auf unsere Kunden in der Region ausgerichtet sind. Der Strommarkt bietet mehr als den klassischen, konventionellen Stromeinkauf. Gemeinsam mit unseren Kunden blicken wir über den Tellerrand und finden maßgeschneiderte Beschaffungsmodelle“, ergänzt Alfred Kappenstein, Geschäftsführer der Stadtwerke Böblingen bei der Übergabe der Öko-Strom-Nachweise.
Bildunterschrift (v.l.n.r.)
Daniel Häußler (Zentralbereichsleiter Organisation KSKBB) , Michael Tillmann (Vorstandsmitglied KSKBB), Alfred Kappenstein (Geschäftsführer Stadtwerke BB), Daniel Wengenroth (stv. Vorstandsmitglied KSK) und Dr. Stefan Belz (Oberbürgermeister BB)
Teamleiter Kundenservice
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