Störungsmeldungen
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
- Strom
- Gas
- 0800 3629 477
- 07031 2192-99
- (Netzbetreiber Netze BW)
- (Netzbetreiber SWBB)
- Fernwärme und Wasser
- 07031 2192-99
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
Zur Erzeugung von Strom oder Wärme werden natürliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe (z.B. Kohle, Erdgas, Erdöl), Biomasse, Wind-, Wasser- und Sonnenkraft oder auch Abfälle eingesetzt. All diese Ressourcen werden als Primärenergieträger bezeichnet. In diesen Stoffen steckt Potential zur Energiegewinnung, die sogenannte Primärenergie.
Um diese Primärenergie zur Erzeugung z.B. von Wärme zu nutzen, muss diese umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung entstehen Verluste, die abhängig sind von der eingesetzten Ressource und vom Umwandlungsprozess selbst, d.h. von der Art und Weise der Energieumwandlung. Des Weiteren entstehen Verluste bei der Verteilung der Wärme. Die Wärme, die beim Kunden ankommt wird als Endenergie bezeichnet.
Der Primärenergiefaktor gibt Auskunft darüber, wie effizient und ressourcenschonend der eingesetzte Primärenergieträger im Verhältnis zur bereitgestellt Endenergie umgewandelt wurde. Je niedriger der Primärenergiefaktor desto umweltschonender die eingesetzten Ressourcen und desto effizienter die Umwandlung.
Welcher Primärenergiefaktor für welchen Energieträger angesetzt wird, erfahren Sie im Gebäudeenergiegesetz - GEG, Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren.
Die Wärme im Innenstadtnetz von Böblingen erzielt einen Primärenergiefaktor (nach Kappung und EE-Bonus) von 0,22. Für Dagersheim liegt der Primärenergiefaktor bei 0,78. Das hat die Technische Universität Dresden für die Fernwärme in Böblingen bescheinigt.
Ein und dasselbe Wärmenetz kann verschiedenen CO2-Emissionsfaktoren aufweisen, je nach dem welchen Berechnungsmethode verwendet wird. Die anzuwendende Berechnungsmethode wird durch gesetzliche Grundlagen vorgegeben, abhängig vom Verwendungszweck.
| Gesetzliche Grundlage | GEG | FFVAV | CO2KostAufG |
|---|---|---|---|
| Berechnungsmethode | Stromgutschrift (nach FW 309-1) |
Stromgutschrift (nach FW 309-1) |
Finnische |
| Brennstoffvorkette und CO2-Äquivalente | Enthalten | Enthalten | Nicht enthalten |
| Hilfs- und Antriebsstrom | Enthalten | Enthalten | Nicht enthalten |
| CO2-Emissionsfaktor | 0,0 kg/MWh | 0,0 kg/MWh | 0,0796 kg/kWh |
| Anwendung | Bauantrag für Neubau und | Informationspflicht nach FFVAV | Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung |
*Datenbasis 2024
Energiemix für: Innenstadtnetz |
2023 |
| aus Kraft-Wärme-Kopplung: | 85% |
| hiervon aus fossilen Brennstoffen | 44% |
| hiervon aus Erdgas | 8% |
| hiervon aus Müll | 37% |
| hiervon aus Heizöl | 0% |
| hiervon aus fester/flüssiger Biomasse | 41% |
| hiervon aus Biogas/Biomethan | 0% |
| aus sonstigen Wärmeerzeugern: | |
| aus Biomassekesseln | 0% |
| Abwärme | 0,1% |
| Solarstrahlung | 0% |
| Tiefengeothermie | 0% |
| aus Wärmepumpen / Elektrokesseln | 0% |
| hiervon aus erneuerbaren Energien | 0% |
| aus Erdgaskesseln | 9% |
| aus Heizölkesseln | 5,59% |
| insgesamt aus erneuerbaren Energien | 41% |
| Treibhausgasemissionsfaktor nach FW 309-1 | 0 kgCO2eq/MWhWärme |
| Primärenergiefaktor nach FW 309-1 | 0,22 |
| Wärmenetzverluste | 19% |
| Gesetzliche Grundlage | GEG | FFVAV | CO2KostAufG |
|---|---|---|---|
| Berechnungsmethode | Stromgutschrift (nach FW 309-1) |
Stromgutschrift (nach FW 309-1) |
Finnische |
| Brennstoffvorkette und CO2-Äquivalente | Enthalten | Enthalten | Nicht enthalten |
| Hilfs- und Antriebsstrom | Enthalten | Enthalten | Nicht enthalten |
| CO2-Emissionsfaktor | 35,2 kg/MWh | 35,2 kg/MWh | 0,284 kg/kWh |
| Anwendung | Bauantrag für Neubau und Sanierung | Informationspflicht nach FFVAV | Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter |
| Gültigkeit | Zertifikat der TU Dresden, gültig bis 21.07.2033 | Basisdaten 2022. Faktor wird jährlich neu berechnet |
Basisdaten 2024. Faktor wird jährlich neu berechnet |
*Datenbasis 2024
Energiemix für: Dagersheim |
2023 |
| aus Kraft-Wärme-Kopplung: | 47% |
| hiervon aus fossilen Brennstoffen | 47% |
| hiervon aus Erdgas | 47% |
| hiervon aus Kohle | 0% |
| hiervon aus Heizöl | 0% |
| hiervon aus fester/flüssiger Biomasse | 0% |
| hiervon aus Biogas/Biomethan | 0% |
| aus sonstigen Wärmeerzeugern: | |
| aus Biomassekesseln | 0% |
| Abwärme | 0% |
| Solarstrahlung | 0% |
| Tiefengeothermie | 0% |
| aus Wärmepumpen / Elektrokesseln | 0% |
| hiervon aus erneuerbaren Energien | 0% |
| aus Erdgaskesseln | 53% |
| aus Heizölkesseln | 0,04% |
| insgesamt aus erneuerbaren Energien | 0% |
| Treibhausgasemissionsfaktor nach FW 309-1 | 35 kgCO2eq/MWhWärme |
| Primärenergiefaktor nach FW 309-1 | 0,78 |
| Wärmenetzverluste | 23% |
Informationen zu den Preisen Schönbuch | Wärme Regio 2025 und zur Anpassung der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis zum 01. Januar 2026
Im Rahmen der Mediationsvereinbarung zwischen der SWBB, der Stadt Böblingen und der IGFW galten unsere alten Fernwärmetarife (Schönbuch Wärme Garant und Komfort) bis zum 31.12.2023. Innerhalb der Mediation wurden zum 01.01.2024 neue Preisänderungsklauseln erarbeitet. Hierzu haben Sie damals die neuen Vertragsunterlagen erhalten.
Die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis wird 2026 erneut angepasst, da sich infolge der Neugestaltung des Bezugsvertrags mit dem Zweckverband RBB (Restmüllheizkraftwerk Böblingen) die vertraglichen Grundlagen der Wärmebeschaffung wesentlich verändert haben. Ziel ist eine sachgerechte und transparente Abbildung der künftigen Bezugs- und Gestehungskosten.
Die Anpassung der Preisänderungsklausel erfolgt auf Grundlage von § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 AVBFernwärmeV sowie Ziffer 9 bzw. 14 des Wärmeversorgungsvertrags. Sie ist zulässig, da sich maßgebliche Kostenbestandteile wesentlich geändert haben und eine rechtlich konforme Preisbildung sichergestellt werden muss.
Die Preisänderungsklausel regelt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien sich der Fernwärmepreis ändern darf – sowohl nach oben als auch nach unten. Sie schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Derzeitige Preisänderungsklausel gültig bis zum 31.12.2025

Preisänderungsklausel gültig ab dem 01.01.2026

grün → es wurden Elemente entfernt und/oder Neue hinzugefügt
blau → die Gewichtung hat sich geändert
Unsere Preisänderungsklausel setzt sich aus verschiedenen Indexelementen zusammen. Für den Arbeitspreis sind es Index für elektrischen Strom, Erdgasindex, Wärmepreisindex; Investitionsgüter und Lohnindex.
Die angepasste Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis wird erstmalig zur Fortschreibung des Wärmelieferpreises für das Jahr 2026 angewendet und gilt damit für die Abrechnung für das Wärmelieferjahr 2026.
Die aktualisierte Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis, die erstmals zum 1. Januar 2026 zur Anwendung kommt, wurde am 25. Juli 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Zeitgleich wurden alle Bestandskunden schriftlich informiert. Die neuen Preise zum 2026 wurden am 5. Dezember 2025 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Böblingen bekanntgegeben. Seit diesem Datum sind diese auch online auf unserer Webseite abrufbar.
Unsere Kundinnen und Kunden haben wir per Brief über die Änderungen im Detail informiert. Die neue Klausel ist online auf unserer Webseite einsehbar.