Störungsmeldungen
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
erreichen Sie uns unter folgenden Nummern.
- Strom
- Gas
- 07031 2192-99
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- Fernwärme und Wasser
- 07031 2192-99
Bei Störungen in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Wasser,
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Erdgas wird von Privatkunden und Gewerbetreibenden insbesondere zum Heizen, zur Warmwasserbereitung und zum Kochen genutzt. Als Gasnetzbetreiber sorgen die SWBB für eine zuverlässige Versorgung und betreiben die dafür erforderliche Infrastruktur.
Die Gasinfrastruktur wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei prüfen wir, wie bestehende Netze künftig für neue Energieträger und Technologien genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Voraussetzungen für den Transport von Wasserstoff, soweit dies technisch und regulatorisch möglich ist.
So schaffen wir die Grundlage für eine langfristig sichere und flexible Energieversorgung in Böblingen.
Unser neues Produktangebot SCHÖNBUCH | GAS NATUR besteht aus Erdgas mit CO2-Kompensation. Seit Januar 2024 erhalten alle neuen Haushalts- und Gewerbekunden der SWBB automatisch ein Gasprodukt mit zertifizierter CO2-Kompensation und/oder definierten Bio-Gas Anteil
Wir werden für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger vornehmen. Dafür benötigen wir in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Wochen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie daher selbst aktiv werden.
Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie beispielsweise über eine Preiserhöhung informiert und Sie die Initiative ergreifen wollen, sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. Dann können wir Sie direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern. Wenn Sie einen Vertrag mit noch langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicherstellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.
Für die Kündigung des Gasvertrags genügt normalerweise eine formlose Nachricht. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Gasanbieter finden Sie hier: Muster Kündigungsschreiben
Wir werden für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger vornehmen. Dafür benötigen wir jedoch etwas Zeit, in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Wochen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie daher selbst aktiv werden. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie beispielsweise über eine Preiserhöhung informiert und Sie schnell reagieren wollen, sollten Sie selbst kündigen. Dann können wir Sie direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern.
Wenn Sie einen Vertrag mit noch langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicherstellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.
Für die Kündigung des Gasvertrags ist normalerweise eine formlose Nachricht ausreichend. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Gasanbieter finden Sie hier: Muster Kündigungsschreiben
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung wie z. B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Gas zu bezahlen.
Für Neukunden bieten wir eine Preisgarantie von 12 oder 18 Monaten an.
Energiepreis:
Der Energiepreis enthält Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben.
Energiesteuer:
Eine durch das Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
CO2-Preis:
Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über einen nationalen Emissionshandel. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Ziel der Bepreisung ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen, indem klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis schrittweise anzuheben. Für 2021 ist der Preis pro Tonne auf 25 Euro festgelegt; danach steigt er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Nach dieser Einführungsphase bildet sich dann der Preis am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Denn dann müssen die Verschmutzungsrechte (Zertifikate) per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.
Bei Kunden mit einem Biogas-Produkt fällt für den biogenen Anteil in Höhe von 10 Prozent keine CO2-Bepreisung an.
Ab Mai sind sie wieder unterwegs: die Gasspürer:innen der Stadtwerke Böblingen. Ausgestattet mit speziellen Geräten, suchen sie nach Lecks in unserem 110 Kilometer langen Gasnetz.
Veröffentlicht am 27.05.2025