Schönbuch | Strom in Böblingen

Quelle unseres Stroms: 100 % aus erneuerbaren Energien

Schönbuch | Strom stammt garantiert aus erneuerbaren Energien. Ein Portfolio, das überwiegend Wasserkraft vom Nordschwarzwald umfasst, aber auch Wind- und Solarenergie. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (46 % im Jahr 2021) ist das beachtlich. Darüber hinaus speisen wir die gewonnene Energie aus unserem Blockheizkraftwerk und von den Solaranlagen auf den Dächern unserer Liegenschaften ins Stromnetz ein.

Wir unterstützen die Klimaschutzziele der Stadt Böblingen

Böblingen ist unsere Heimat – das verbindet und verpflichtet zugleich. Wir teilen die ambitionierten Klimaschutzziele unserer Stadt und treiben die Energie- und Wärmewende mit Hochdruck voran. Denn wir wollen einen wesentlichen Beitrag für eine CO2-neutrale Zukunft von Böblingen und der Region leisten.

Lokales und soziales Engagement für ein attraktives Böblingen

Sie sind in Böblingen zu Hause, und Ihnen liegt unsere Stadt am Herzen? Uns auch! Als Teil der Stadtgesellschaft unterstützen wir Vereine, Verbände und ehrenamtliches Engagement in Kunst, Kultur und Sport. So tragen wir gemeinsam mit unseren Kunden zum Gemeinwohl unserer Stadt bei.

Wir sind für Sie da vor Ort und Online

Sie haben die Wahl. Mein Kundenservice-Team berät Sie gerne kompetent und persönlich vor Ort, telefonisch oder per Mail. Über das Online-Portal haben Sie darüber hinaus rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Kundendaten.

Denise Grabner

Gruppenleitung Kundenservice | Abrechnungen

Gut zu wissen, woher der
Schönbuch | Strom kommt

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über unsere Energiequellen und Umweltauswirkungen der Strombelieferung. Unsere Grafik zeigt die Werte der Stadtwerke Böblingen im Vergleich zu den Durchschnittswerten in Deutschland.

SWBB-Magazin

Klimaschutz geht uns alle an

Was hat eigentlich ein Stadtwerk mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu tun?
Tatsächlich eine ganze Menge! Denn wir, die Stadtwerke Böblingen, entscheiden vor Ort darüber, welche Wärme und welchen Strom wir unseren Kundinnen und Kunden anbieten, wo wir den Schwerpunkt im Netzausbau legen, ob und wenn ja wie viele Ladestationen wir für E-Mobile bauen und ob wir beispielsweise in Photovoltaik-Anlagen investieren.

Ihre Häufigsten Fragen An Uns

Wie funktioniert der Anbieterwechsel?

Wir werden für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger vornehmen. Dafür benötigen wir in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Wochen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie daher selbst aktiv werden.

Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie beispielsweise über eine Preiserhöhung informiert und Sie aktiv werden wollen, sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. Dann können wir Sie direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern. Wenn Sie einen Vertrag mit noch langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicherstellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.

Für die Kündigung des Stromvertrags genügt normalerweise eine formlose Nachricht. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter finden Sie hier: Muster Kündigungsschreiben

Im Fall, dass Ihr bisheriger Anbieter die Preise erhöht hat, steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der Frist zu. Ein Musterformular für Ihre Sonderkündigung haben wir für Sie vorbereitet. Muster Sonderkündigungsschreiben

Muss ich bei meinem alten Stromanbieter kündigen?

Die Stadtwerke Böblingen übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Dafür benötigen wir in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Wochen. Bei sehr kurzen Kündigungsfristen sollten Sie daher selbst aktiv werden. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie beispielsweise über eine Preiserhöhung informiert und Sie aktiv werden wollen, sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. Dann können wir Sie direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern.

 

Wenn Sie einen Vertrag mit noch langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicherstellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.

Für die Kündigung des Stromvertrags genügt normalerweise eine formlose Nachricht. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter finden Sie hier: Muster Kündigungsschreiben

Im Fall, dass Ihr bisheriger Anbieter die Preise erhöht hat, steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der Frist zu. Ein Musterformular für Ihre Sonderkündigung haben wir für Sie vorbereitet. Muster Sonderkündigungsschreiben

Wie setzen sich meine Stromkosten zusammen?

Insgesamt gibt es acht verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis:

Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 der Konzessionsabgabenverordnung [KAV]).

Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.

EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Die Stadtwerke Böblingen geben den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent netto (ca. 4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde ab 01.07.2022 vollständig an ihre Strom Kunden weiter.

KWK-Umlage
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Umlage nach § 19 Abs 2. StromNEV
Mit der Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben.

Offshore-Netzumlage (ehem. Offshore-Haftungsumlage)
Mit dieser Umlage (§ 17f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder lang dauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.
Neu: Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert. Hierzu wird die bestehende „Offshore-Haftungsumlage“ genutzt und umbenannt in „Offshore-Netzumlage“.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.

Mehrwertsteuer
Sie beträgt 19 % Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.

Ab 2023: Wasserstoffumlage

Die vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu zahlende Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG.

Mit der Wasserstoffumlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Wasserstofferzeugung durch Wasserelektrolyse entstehen.

Downloads

SEPA-Mandat Strom und Gas
(PDF, 520 KB)
Muster Sonderkündigung Strom und Gas
(PDF, 507 KB)
Muster Ihrer Stromrechnung
(PDF, 3 MB)
Kommunikationsdatenblatt
(XLSX, 16 KB)