Unser neuer Fernwärmetarif: Schönbuch I Wärme Regio

Ab dem 1. Januar 2024 werden die beiden Fernwärmetarife Komfort und Garant von unserem neuen Tarif Schönbuch I Wärme Regio abgelöst und vereinheitlicht. Bereits im März 2023 haben wir dazu den Tarif Schönbuch I Wärme Komfort fristgerecht gekündigt. Die Preisgarantie für Schönbuch I Wärme Garant läuft zum 31.12.2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 passen sich die Wärmelieferpreise jährlich über eine sogenannte Preisänderungsklausel an die Marktentwicklung an.

Rückblick: Die Fernwärme-Mediationsvereinbarung von Dezember 2019

Im November 2019 haben die Interessengemeinschaft Fernwärme, die Stadt Böblingen und die Stadtwerke ein neues Preismodell erarbeitet. Die damit verbundene Mediationsvereinbarung, der sich Anfang 2020 auch die Energiekartellbehörde anschloss, erreichte einen gesellschaftlichen Konsens in Form einer Preisgarantie bis 31.12.2023 im Tarif Schönbuch | Wärme Garant.

Marktgerecht: Unser neues Preismodell für Fernwärme

Im Tarif Schönbuch | Wärme Garant sind die Preise seit 2019 nicht angepasst worden. Demgegenüber haben sich verschiedene Positionen der Wärmegestehungs- und Bezugskosten erheblich verteuert. Dies gilt nicht nur für die Stadtwerke Böblingen, sondern auch für andere Energieversorger, wie Wettbewerbsvergleiche zeigen.

    • Explodierende Beschaffungspreise bei Öl und Gas infolge europäischer Energiemarktkrise
    • Dadurch steigende Kosten für die Eigenerzeugung von Wärme und den Wärmebezug von den Vorlieferanten
    • Inflationsbedingte Verteuerung der Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Zeitraum der Laufzeit
    • Steigende Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen
    • Neue gesetzliche Umlagen

Die neue Preisänderungsklausel bildet über spezielle Indices die Marktentwicklung ab. An diesen Entwicklungen partizipieren die Kunden. Mit dem neuen Tarif und dank der Preisänderungsklausel können Kunden ab 2025 also sowohl ein Sinken der Preise für die Wärmelieferung erwarten – als auch ggf. eine Steigerung. Eine endgültige Aussage können wir allerdings derzeit noch nicht treffen.

Fernwärmetarife

*Preisstand Schönbuch I Wärme Komfort (prognostiziert): 01.01.2024

  Schönbuch I Wärme Garant Schönbuch I Wärme Komfort*
Grundpreis 120 € (Pauschale) 1.479,2 €
Leistungspreis > 20 kW 12 €/kW Zone 1: 73,93 €/kW
Zone 2: 59,96 €/kW
Zone 3: 54,72 €/kW
Arbeitspreis (ohne Emissionspreis, Gasumlagen und Konzessionsabgabe) 84,80 €/MWh 104,49 €/MWh
Anzahl Kunden (rund) 1.500 300
  Preisgarantie für Fernwärme
läuft zum 31.12.2023 aus
Tarif Komfort Kunden wurde fristgerecht im März 2023 zum 31.12.2023 gekündigt

Der neue Tarif Schönbuch I Wärme Regio ab 1.1.2024

Neue Preise - Arbeitspreis

* jeweils gültige Umsatzsteuer – derzeit 7% (Stand: 08.10.2023)
  Euro Netto/ MWh Euro Brutto (7%)/ MWh* Euro Brutto (19%)/ MWh*
Arbeitspreis 110,80 € 118,56 € 131,85 €
Emissionspreis 1,575 € 1,685 € 1,874 €
Gasspeicherumlage 0,29 € 0,31 € 0,35 €
Konzessionsabgabe 0,310 € 0,33 € 0,37 €

Neue Preise – Grundpreis (jährlich)**

** Sollte das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) verlängert werden, gilt der bisherige mit Ihnen vereinbarte Grundpreis fort, solange das EWPBG Gültigkeit hat.
  Euro Netto Euro Brutto (7%)* Euro Brutto (19%)*
Grundpreispauschale (bis 20 kW) 250,00 € 267,50 € 297,50 €
Leistungspreis
(je zusätzl. kW über 20 kW)
32,00 €/kW 34,24 €/kW 38,08 €/kW

Neue Berechnungsbasis für Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten

Grundlage für die Berechnung der Baukostenzuschüsse und der Hausanschlusskosten sind §9 und §10 der AVBFernwärmeV. Nach §9 können die SWBB von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Abdeckung der notwendigen Kosten für die Erstellung bzw. Verstärkung von – der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlage – verlangen.

Bei Änderung oder Erweiterung der Anlage durch den/die Anschlussnehmer:in sind die SWBB nach §10 AVBFernwärmeV berechtigt, die mit der Erstellung bzw. der Veränderung des Hausanschlusses verbundenen Kosten vom Anschlussnehmer einzufordern. Die Kosten können pauschal berechnet werden.

Preise für Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten

* Zuleitung bis auf das Privatgrundstück, davon bis 10 m Rohrleitungsbau auf Privatgrundstück, Hauseinführung und Tiefbau, ohne Berücksichtigung Förderung.
  Euro Netto Euro Brutto (19%)
Baukostenzuschuss 250 €/kW 297,50 €
Hausanschlusskosten (bis 20 kW)* 18.000 € 21.420 €
Hausanschlusskosten (bis 50 kW)* 22.500 € 26.775€
Mehrkosten Leitungslänge in €/m (über 10 m Hausanschlussleitung) 700 €/m 833 €/m

Wichtige Information

Verträge können noch bis zum 31.12.2023 zurückgesendet werden.

Wir sind für Sie da vor Ort und Online

Sie haben die Wahl. Mein Kundenservice-Team berät Sie gerne kompetent und persönlich vor Ort, telefonisch oder per Mail. Über das Online-Portal haben Sie darüber hinaus rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Kundendaten.

Denise Grabner

Gruppenleitung Kundenservice | Abrechnungen

Ihre Häufigsten Fragen An Uns

Warum jetzt diese Preiserhöhung?

Der Tarif Schönbuch I Wärme I Garant bzw. die Preisgarantie läuft zum 31.12.2023 vertraglich aus. Den Tarif Schönbuch I Wärme I Komfort haben wir unseren Kunden fristgerecht im März 2023 unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist von neun Monaten gekündigt.

 

Zielsetzung war und ist es, die Fernwärmetarife Komfort und Garant zu vereinheitlichen und in einen Tarif – den Schönbuch | Wärme Regio zu überführen.

Zudem führte die europäische Energiemarktkrise zu explodierenden Preisen in der Beschaffung von Gas und Öl. Das Preisniveau für Gas und Öl für das Jahr 2024 ist im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken, aber im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau erheblich gestiegen.  In der Folge steigen hierdurch die Kosten der Eigenerzeugung von Wärme sowie auch des Wärmebezugs entscheidend. Die Bezugspreise unserer Vorlieferanten sind vertraglich an die Preisentwicklung von Gas und Öl gebunden. Diese Kostensteigerungen geben wir - neben weiteren inflations- und tarifbedingten Kostenerhöhungen - nun an unsere Kunden weiter.

Was ist im Tarif Schönbuch I Wärme Regio neu?

Künftig passen sich die Wärmelieferpreise jährlich über eine sogenannte Preisänderungsklausel an die Marktentwicklung und damit an die Kostenentwicklung der Stadtwerke an. Ähnlich wie im aktuellen Tarif Schönbuch | Wärme Garant regt auch das neue Preismodell im Tarif Schönbuch | Wärme Regio zum Energiesparen an. Es berücksichtigt vor allem die Anforderungen kleiner Anschlüsse.

Wieso betrifft die Energiekrise aus dem Jahr 2022 jetzt die Fernwärme?

Für die Erzeugung von Fernwärme werden verschiedene Brennstoffe benötigt. Neben Müll werden auch Erdgas und Öl eingesetzt. Die geschieht teilweise rollierend über das Jahr hinweg, teilweise werden benötigte Mengen auch vorbeschafft. Das Preisniveau für Gas und Öl für das Jahr 2024 ist im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken, aber im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau erheblich gestiegen.

Auch die Preise, die wir für die Wärme bei unseren Vorlieferanten zahlen hängen über die Preisanpassungsklauseln in den Lieferträgen von der Preisentwicklung Gas und Öl ab. Dies geschieht über so genannte Indices, die teileweise aufgrund der vertraglich vereinbarten Referenzzeiträume mit erheblichen Zeitversatz wirken

Diese marktliche Preisentwicklung müssen wir nun an unsere Kunden weitergeben. Als Energieversorgungsunternehmen profitieren wir von diesen Preissteigerungen nicht.

Niedriger Grundpreis und höherer Arbeitspreis – was bewirkt das?

Bei einer Wärmepreiskalkulation werden fixe und variable Kostenbestandteile eines Wärmeversorgers identifiziert. Grundsätzlich soll die Summe der Erlöse aus dem Grundpreis die Fixkosten decken. Unsere Grundpreise sind sehr niedrig und decken damit in Summe nicht die Fixkosten für die Wärmeversorgung der Stadtwerke. Die nicht durch den Grundpreis gedeckten fixen Kosten wurden den variablen Kosten hinzugerechnet und werden nun über den Arbeitspreis gedeckt.

Damit soll auch ein Anreiz geschaffen werden, Energie zu sparen. Je niedriger
der Verbrauch des jeweiligen Haushalts, desto niedriger damit die Wärmeabrechnung.

Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe?

Sobald Sie Fernwärme abnehmen, schließen Sie einen sogenannten faktischen Vertrag mit uns. Es gibt also einen Vertrag, nur nicht schriftlich. Zudem gilt, dass Anschlussnehmer, die keinen Vertrag abschließen, ab 01.01.2024 die gleichen Preise erhalten wie die mit Vertrag. Somit sind alle Fernwärmekunden der Stadtwerke Böblingen von der Preisanpassung betroffen.

Falls Sie es nicht schaffen uns Ihre unterschriebene Einverständniserklärung rechtzeitig zurück zu schicken, erhalten Sie von uns eine Erinnerung per Post.

Kann ich dem Vertrag auch online zustimmen?

Nein, eine Zustimmung ist online nicht möglich. Bitte senden Sie uns den  unterschriebenen Vertrag per Post zurück. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Rückumschlag. Das Porto übernehmen wir.

Wie errechnet sich denn mit dem neuen Tarif mein künftiger Fernwärmepreis?

Der durch den Kunden zu zahlende Gesamtpreis für die Wärmelieferung setzt sich zusammen aus:

  • Grundpreis (verbrauchsunabhängig)
  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Emissionspreis (verbrauchsabhängig)
  • Gasumlagepreis (verbrauchsabhängig)
  • Konzessionspreis (verbrauchsabhängig)
Was ist eine Preisänderungsklausel?

Preisänderungs- oder Preisanpassungsklauseln sind Klauseln, die es dem Wärmeversorgungsunternehmen unter definierten Bedingungen gestatten, vereinbarte Preise während der Vertragslaufzeit anzupassen. Preisänderungs- oder Preisanpassungsklauseln sind bei Anwendung der AVBFernwärmeV zulässig, wenn sie die Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV einhalten.

Wie setzt sich die neue Preisformel zusammen?

Künftig ist eine jährliche Preisanpassung vorgesehen. Gemäß § 24 (4) AVBFernwärmeV dürfen Preisänderungsklauseln nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln ist der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert auszuweisen.

Warum ist in der Preisanpassungsklausel der wesentliche Anteil Gas?

Bei der Eigenerzeugung in unserem Heizwerk "Im Grund" sowie in unseren BHKW setzen wir Gas ein. Des Weiteren betreiben wir Ölkessel. Diese dienen vor allem der Redundanz und damit der Versorgungssicherheit. Zudem unterliegen die Preise für den Wärmebezug aus dem RMHKW ebenfalls einer regelmäßigen Preisanpassung. Diese Preisanpassung erfolgt auf Basis von Erdgas- und Ölpreisindices. Auch der Wärmebezugsvertrag FTG wird durch die Entwicklung der Gas- und Ölpreise bestimmt.

 

Was ist der Primärenergiefaktor?

Zur Erzeugung von Strom oder Wärme werden natürliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe (z.B. Kohle, Erdgas, Erdöl), Biomasse, Wind-, Wasser- und Sonnenkraft oder auch Abfälle eingesetzt. All diese Ressourcen werden als Primärenergieträger bezeichnet. In diesen Stoffen steckt Potential zur Energiegewinnung, die sogenannte Primärenergie.

Um diese Primärenergie zur Erzeugung z.B. von Wärme zu nutzen, muss diese umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung entstehen Verluste, die abhängig sind von der eingesetzten Ressource und vom Umwandlungsprozess selbst, d.h. von der Art und Weise der Energieumwandlung. Des Weiteren entstehen Verluste bei der Verteilung der Wärme. Die Wärme, die beim Kunden ankommt wird als Endenergie bezeichnet.

Der Primärenergiefaktor gibt Auskunft darüber, wie effizient und ressourcenschonend der eingesetzte Primärenergieträger im Verhältnis zur bereitgestellt Endenergie umgewandelt wurde. Je niedriger der Primärenergiefaktor desto umweltschonender die eingesetzten Ressourcen und desto effizienter die Umwandlung.

Welcher Primärenergiefaktor für welchen Energieträger angesetzt wird, erfahren Sie im Gebäudeenergiegesetz - GEG), Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren.

Wie unterstützt die Fernwärme die Anforderungen aus dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG )?

Fernwärme stammt aus effizienten Kraftwerken, aus Abwärme oder aus erneuerbaren Energiequellen und gilt so im GEG als Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Anforderung. Zudem leisten Sie durch Nutzung der Fernwärme einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

Ich würde mich gerne persönlich beraten lassen, wie geht das?

Gerne können wir einen persönlichen Beratungstermin in unserem Kundenzentrum vereinbaren. Alternativ können Sie natürlich auch gerne ohne Termin in unser Kundenzentrum in der Wolfgang-Brumme-Allee kommen.

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.

Zusätzlich haben wir für Sie am Dienstag, den 14. und Mittwoch, den 15.November von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Ändert sich mein Abschlag automatisch oder muss ich diesen selber anpassen?

Mit dem neuen Vertrag werden Ihnen die Abschläge ab Februar 2024 mitgeteilt. Diese berücksichtigen Ihren aktuellen Verbrauch, Ihre Anschlussleistung und die neuen Preise.

Meine Anschlussleistung/Grundgebühr ist zu hoch. Wie kann ich diese senken?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anschlussleistung einmal im Jahr reduzieren zu lassen. Hierzu lassen wir Ihnen gerne Informationen zukommen. Vorzugsweise per E-Mail. Dazu benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.

Downloads

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Auftrag Schönbuch | Wärme Regio
(PDF, 535 KB)
Anlage 3 Schönbuch | Wärme Regio - AVB
(PDF, 4 MB)
Anlage 4 Schönbuch | Wärme Regio - Preisblatt
(PDF, 2 MB)
Anlage 5 Schönbuch | Wärme Regio - EVB-FW
(PDF, 1,002 KB)
Anlage 6 Schönbuch | Wärme Regio - TAB-HW
(PDF, 3 MB)
Anlage 7 Schönbuch | Wärme Regio - Widerrufsformular
(PDF, 123 KB)
Anlage 8 Schönbuch | Wärme Regio - Informationen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten
(PDF, 994 KB)