Infos zum aktuellen Stand der Verunreinigung des Trinkwassers

19.09., 11:30 Uhr
Die Probenergebnisse vom 12.09, 13.09 und 15.09 liegen vor. Alle Proben sind negativ auf E.coli und coliforme Keime. Die Probeergebnisse vom 18.09 stehen noch aus.

18.09., 13:00 Uhr
Aufgrund der negativen Ergebnisse der letzten Woche genommenen Wasserproben im Trinkwassernetz Böblingens und Dagersheims werden ab heute, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, die künftigen Zyklen der Probenentnahmen von einer täglichen Beprobung auf zwei Proben in der Woche verringert. Auch kann ab heute der Chlorgehalt verringert werden. Bis sich dies im Trinkwassernetz in jedem einzelnen Haushalt bemerkbar macht, können allerdings wenige Tage vergehen.

15.09., 11:00 Uhr
Die Probenergebnisse vom 11.09 liegen vor. Alle Proben sind negativ auf E.coli und coliforme Keime. Die Probeergebnisse vom 12.09 und 13.09 stehen noch aus.

11.09., 11:30 Uhr
Die Probenergebnisse vom 07.09., 08.09. und 09.09. liegen vor. Alle Proben sind negativ auf E.coli und coliforme Keime.

08.09., 13:35 Uhr
Versand der 6. Pressemitteilung mit der Information, dass das Abkochgebot aufgehoben wurde. Es wird weiterhin regelmäßig beprobt und gechlort. Alle wichtigen Infos finden Sie in der Presseinformation.

08.09., 12:30 Uhr
Auch die Probe vom 06.09. ist negativ auf E.coli und negativ auf coliforme Keime. Damit ist dies die zweite negative Probe in Folge für E.coli-Bakterien (nur diese bedingen ein Abkochgebot - siehe auch unsere FAQ). Das Abkochgebot kann nun aufgehoben werden.

Vergangene Statusberichte

Statusberichte vom 07.09.2023

07.09., 16:15 Uhr - Die Probenergebnisse vom 06.09. liegen noch nicht vor. Das Abkochgebot von Trinkwasser im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim besteht weiter.

07.09., 12:00 Uhr - Die Probenergebnisse vom 05.09. liegen nun vor. Es wurden bei einer von sieben gezogenen Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Des Weiteren wurde an zwei Stellen Pseudomonas aeruginosa festgestellt. E.coli Bakterien waren nicht vorhanden. Bei allen Proben konnte Chlor nachgewiesen werden. Das Abkochgebot von Trinkwasser im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim besteht weiter.

Statusberichte vom 06.09.2023

06.09., 14:30 Uhr - Versand der 5. Pressemitteilung mit der Information, dass das Abkochgebot leider weiterhin bestehen bleibt, da die Proben vom Flugfeld vom 04.09. nach wie vor positiv auf E.coli-Bakterien getestet sind.

06.09., 11:00 Uhr - Die Probenergebnisse vom 05.09. liegen noch nicht vor. Das Abkochgebot von Trinkwasser im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim besteht weiter.

Statusberichte vom 05.09.2023

05.09., 17:00 Uhr - Die Probeergebnisse vom 04.09. liegen vor. Es wurden nach wie vor E.coli-Bakterien nachgewiesen. Die Befunde sind weiterhin nur punktuell auf das Gebiet Festplatz Flugfeld begrenzt. Da dieses aber am Ringnetz der Hochbehälter Brand 1 und Brand 2 hängt, bleibt das Abkochgebot für das Stadtgebiet Ost, West, Diezenhalde und Dagersheim bestehen.

 

05.09. - Die Öffentlichkeit wird über die 4. Pressemitteilung informiert, dass Ergebnisse vom 04.09. vor Redaktionsschluss der Medien nicht vorliegen. Der Nachweis des beigemischten Chlors im betroffenen Trinkwassernetz muss vorhanden sein, bevor das Abkochgebot aufgehoben werden kann.

Statusbericht vom 04.09.2023

04.09., 08:00 Uhr - Die Probeergebnisse vom 31.08. liegen nun vor. Es konnten keine E.coli-Bakterien mehr nachgewiesen werden, auch alle übrigen Probeergebnisse sind ohne Befund. Das Abkochgebot wird vom Gesundheitsamt dennoch aufrechterhalten, da die Chlorung im betroffenen Versorgungsgebiet nicht in ausreichender Menge nachgewiesen werden kann und daher die Ergebnisse der Proben vom 04.09. abgewartet werden sollen. Durch die Größe des Trinkwassernetzes kommt es vor, dass Leitungsabschnitte weniger durchflossen werden als andere und somit die Anreicherung der beigemischten Chlormenge in diesen Bereichen noch nicht ausreichend ist.

Statusbericht vom 01.09.2023

Die Probeergebnisse des 31.08. liegen noch nicht vor. Daher kann vor dem Wochenende leider keine Entwarnung gegeben werden. In einer 3. Pressemitteilung weisen die Stadtwerke darauf hin, dass das Abkochgebot bis auf Weiteres gilt.

Statusbericht vom 31.08.2023

Die Informationen der Stadtwerke werden über eine ergänzende 2. Pressemitteilung konkretisiert, in der das betroffene Gebiet auf die Trinkwasserversorgungsgebiete West, Ost, Diezenhalde und Dagersheim eingegrenzt wird. Dieses Gebiet wird über die beiden Hochbehälter Brand 1 und 2 versorgt. Die Verunreinigungen stammen nicht aus den Hochbehältern. Das bezeichnete Trinkwassernetz ist eine Ringleitung, die von den übrigen Versorgungsgebieten abgegrenzt ist. Darüber hinaus werden FAQs veröffentlicht, die erste wesentliche Handlungsempfehlungen geben.

Statusbericht vom 30.08.2023

Die Probeergebnisse des 29.08. liegen vor. Weiterhin werden punktuell im Gebiet des Flugfeldplatzes coliforme Bakterien festgestellt. Die Probe am Schacht der Bereitschaftspolizei weist E.coli-Bakterien auf. Daher wird von Seiten des Gesundheitsamtes ein Abkochgebot im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim und die Chlorung des Trinkwassernetzes angeordnet. Die Stadtwerke informieren mit einer 1. Pressemitteilung über Printmedien und Radiosender die Öffentlichkeit. Darüber hinaus wird über die Warnapp Nina und das Warnsystem Cell Broadcast gewarnt.

Statusbericht vom 25.08.2023

In der KW 34 werden im Rahmen von Routinekontrollen im Bereich des Flugfeldplatzes sogenannte coliforme Bakterien, ausgehend von einer selten genutzten Leitung, identifiziert. Bei alleinigem Nachweis von coliformen Keimen im Trinkwasser ist in der Regel nicht von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen. Seitens des Gesundheitsamtes wird daher kein Abkochgebot ausgesprochen.  Allerdings werden gezielt Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen im Umfeld der Probeentnahme informiert. Darüber hinaus wurde die Beprobung im Böblinger und Dagersheimer Trinkwassernetz systematisch ausgeweitet. Der betroffene Leitungsabschnitt wird gespült und desinfiziert.

Informationen für betroffene Gebiete

Welche Gebiete sind von der Trinkwasserverunreinigung betroffen?

Die punktuellen Verunreinigungen (coliforme Bakterien, E.coli-Bakterien und Pseudomonas aeruginosa) sind bei Beprobungen auf dem Flugfeld festgestellt worden. Diese befinden sich im Trinkwassernetz, welches über die Hochbehälter Brand 1 und 2 versorgt werden. Da es sich hierbei um eine Ringleitung handelt sind die Versorgungsgebiete Ost, West, Diezenhalde und Dagersheim betroffen. Die Hochbehälter Brand 1 und 2 weisen direkt keine Verunreinigungen auf.

Es ist eine Chlorung dieser Versorgungsgebiete angeordnet, um die Abtötung der E.coli und deren Begleitflora sicherzustellen.

Alle aktuellen Informationen zum weiteren Verlauf finden Sie auf der Startseite unseres Internetauftritts und auf unseren Social-Media-Kanälen (Instagram und Facebook).

Karte der betroffenen Gebiete

Urheberschutz bezogen auf die Karte der betroffenen Gebiete:
Alle Rechte liegen bei den Stadtwerken Böblingen GmbH & Co.KG. Diese Zeichnung darf ohne Genehmigung weder vervielfältigt noch an dritte Personen weitergeleitet werden. Grundlage ist ALKIS, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BaWü, Stand 22.02.2023.

Ist die Chlorung nun einwandfrei im Netz nachzuweisen?

Aktuell ist die Anreicherung des beigemischten Chlors im Trinkwassernetz überall nachweisbar.

Wie lange wird gechlort?

Die Chlorung wird mindestens für zwei Wochen vorgenommen. Auch wenn das Abkochgebot aufgehoben wurde, wird die Chlorung fortgesetzt und erst sukzessive reduziert. Dies kann zu Gerüchen führen, die aber gemäß Gesundheitsamt unbedenklich sind.

Wie kann es sein, dass in einem hygienisch sterilen Behälter E.coli Bakterien nachgewiesen werden?

In den Hochbehältern Brand 1 und 2, die das betroffene Gebiet versorgen, sind keine coliformen oder E.coli-Bakterien gefunden worden. Die Verunreinigung findet nicht im Trinkwassernetz statt, sondern wurde von außen in das Trinkwassernetz punktuell eingetragen.

Ursachen, Auswirkungen, Maßnahmen

Welche Bakterien wurden gefunden?

Es wurden vor allem Coliforme Bakterien, an zwei Entnahmestelle E.coli-Bakterien (Escherichia Coli) und bei einer Probe vom 05.09 an zwei Entnahmestellen in geringer Konzentration Pseudomonas aeruginosa identifiziert. Die Beprobung wird derzeit systematisch in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ausgeweitet.

Laut dem Gesundheitsamt ist Pseudomonas aeruginosa ein Krankheitserreger, der vor allem für immungeschwächte Personen eine mögliche Gefährdung darstellen kann. Fremdkörper wie Kontaktlinsen oder invasive Kathetersysteme sind Risikofaktoren für die Ansiedlung von P. aeruginosa, wenn diese mit Wasser gespült und hierdurch besiedelt werden.

Pseudomonas aeruginosa gilt als ein sehr guter Biofilmbildner. Bei deutlicher Vermehrung gibt der Nachweis von P. aeruginosa u.a. Hinweise auf mögliche Stagnationsprobleme im Trinkwassersystem. Zur Gefahrenabwehr werden bereits intensive Spül- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Ein Abkochgebot ist nach aktuellem Stand für diesen Erreger nicht gegeben.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt.

Wie hoch ist die Gefahr, wenn man bereits von diesem Wasser getrunken hat?

Eine verallgemeinernde Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Wenden Sie sich bei medizinischen Fragen bitte an Ihren Hausarzt.

Wird auch auch in Gebieten, die nicht betroffen sind, eine Spülung vorgenommen bzw. ist der Chlorgehalt dort auch erhöht?

Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs wird der Chlorgehalt nicht erhöht. Eine vorsorgliche Spülung ist nicht erforderlich. Dies liegt daran, dass das Wasser aus physikalisch getrennten Netzabschnitten kommt und somit aus anderen Hochbehältern stammt.

Wie oft finden routinemäßige Beprobungen und Kontrollen statt?

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben führen die Stadtwerke auf Basis eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Beprobungsplans normalerweise wöchentliche Proben an unterschiedlichen Stellen des Trinkwassernetzes durch. Zusätzlich erfolgen Kontrollen durch die Vorlieferanten und Behörden.

Unter den aktuellen Umständen werden bis auf weiteres täglich Proben genommen.

Wer wertet die Proben aus?

Die Proben müssen durch akkreditierte Labore untersucht und ausgewertet werden. Die zugelassenen Labore werden in der Liste der Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV des Landes Baden-Württemberg geführt. Wir arbeiten aktuell mit 2 Laboren, eines in Tübingen und eines in Sindelfingen, zusammen.

Wir als Stadtwerk dürfen die Proben nicht selbst auswerten, da dies durch einen unabhängigen Dritten erfolgen muss.

Was ist die Ursache für die Trinkwasserverunreinigung?

Die Ursache wurde insoweit eingegrenzt, dass die Chlorung des Trinkwassernetzes reduziert und ausgeschlichen werden kann – eine Entscheidung in sehr enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Zusätzlich haben wir das TZW (Technologiezentrum Wasser) aus Karlsruhe als Unterstützung hinzugezogen. Das TZW ist ein renommiertes Unternehmen mit hoher Fachexpertise und Erfahrung in diesem Bereich und ist Teil des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).

Wer trägt die Mehrkosten der Bürger, wie z. B. höhere Stromkosten und Extraausgaben für Wasser?

Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, ist die Haftung des Versorgungsunternehmens nach § 6 der AVBWasserV bei Sachschäden und Vermögensschäden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung beschränkt. Momentan haben wir keine Anhaltspunkte dafür, dass die geschilderten Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mitarbeiter der Stadtwerke verursacht wurden.

Zahnärzte

Hinweise für Zahnärzte

Zahnarztpraxen, die Behandlungsstühle mit einer kontinuierlichen Desinfektion des zur Behandlung notwendigen Wassers einsetzen, können diese Behandlungsstühle ohne Einschränkung verwenden. Demgegenüber sollten Zahnarztpraxen, die das Wasser der Behandlungsstühle nicht kontinuierlich desinfizieren, geeignete Maßnahmen ergreifen.

(Behandlungsstühle, bei denen Wasser zur Behandlung benötigt wird, müssen, wenn sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingebaut und installiert worden sind, eine Sicherungseinrichtung besitzen. Diese Sicherungseinrichtung verhindert den Rückfluss von möglicherweise kontaminiertem Wasser zurück ins Netz. Sie stellt aber auch den Punkt dar, ab welchem die Verantwortung für die Wasserqualität vom Versorger auf den Inhaber oder sonstigen Nutzer, in diesem Fall die Zahnarztpraxis übergeht. Ab diesem Punkt gilt in Zahnarztpraxen das Medizinproduktegesetz.)

HAUSHALT: TRINKEN, WASCHEN, SPÜLEN & CO.

Aquarien

Betreiber von Aquarien sollten bis auf Weiteres das chlorierte Wasser nicht zum Befüllen verwenden. Bei Bedarf größerer Wassermengen diese ggf. in der Badewanne über Nacht stehen lassen, damit sich das Chlor verflüchtigt. Danach kann das Wasser verwendet werden. Sollte ein Aktivkohlefilter vorhanden sein, ist dagegen das Befüllen bedenkenlos möglich.

Was machen Menschen, die eine Chlorallergie haben?

Der Chlorgehalt im Wasser entspricht den zugelassenen Grenzwerten der Trinkwasserversorgung. Wir dürfen keine Aussagen zu medizinischen Anliegen treffen. Wenn Sie Fragen zu medizinischen Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an das Gesundheitsamt.

Das Böblinger Wasser

Wasser aus dem Bodensee und Grundwasser der Region

Für die Trinkwasserversorgung im Landkreis Böblingen sind je zur Hälfte die Zweckverbände Bodensee-Wasserversorgung und Ammertal-Schönbuchgruppe verantwortlich (in Summe 3,7 Mio. mᶾ). Neben dem Bodenseewasser auch Grundwasser, das im Ammer- und Neckartal mit Brunnen aus 40 bis 60 Metern gefördert wird.

 

Mittlere Wasserhärte – das schont Umwelt und Geldbeutel

Die Wasserhärte des Trinkwassers in Böblingen liegt im mittleren Bereich, d.h. bei 1,25 - 2,5 mmol/l (8,4° – 14° dH). Das reduziert den Wasch- und Spülmittelverbrauch, minimiert die Verkalkung von Geräten wie Teekocher und Waschmaschinen und schont Geldbeutel und Umwelt.

 

Bitte Beachten Sie:

Durch eine Inbetriebnahme des neuen Rohwasserbehälter  
im Wasserwerk Poltringen kann es zu geringfügigen Änderungen der
Wasserqualität für die Parameter Härte und Desinfektion kommen.

Preise für Schönbuch | Wasser

Die Preise für Schönbuch | Wasser setzen sich zusammen aus dem Verbrauchspreis und einem monatlichen Grundpreis, der nach Zählergröße erhoben wird.

Preisstand ab 01.01.2023 (€/m³)

Verbrauchspreis Euro/m³ netto* Euro/m³ brutto
Frischwasser 2,94 € 3,15 €
Abwassergebühr (wird ohne MwSt. erhoben) 1,95 € -
Endpreis 4,89 € 5,10 €
Niederschlagswasser Euro/m³ netto* Euro/m³ brutto
Niederschlagswasser-Gebühr (wird ohne MwSt. erhoben) 0,36 € -
*) ohne 7% MwSt.
Grundpreis   Kennzeichnung neuer Geräte
laut MID Q3 (m³/h) ab 1.11.2016
Euro/Jahr netto* Euro/Jahr brutto
Hauswasserzähler 3 - 5 m³ 4 20,40 € 21,83 €
  7 - 10 m³ 10 24,00 € 25,68 €
  20 m³ 16 34,80 € 37,24 €
  30 m³ 25 52,80 € 56,50 €
Großwasserzähler DN 50 25 130,80 € 139,96 €
  DN 80 63 174,00 € 186,18 €
  DN 100 100 217,20 € 232,40 €
  DN 150 150 348,00 € 372,36 €
  DN 200 250 392,40 € 419,87 €
Verbundszähler DN 50 15 392,40 € 419,87 €
  DN 80 40 435,60 € 466,09 €
  DN 100 60 566,40 € 606,05 €
  DN 150 150 783,60 € 838,45 €

Wir sind für Sie da vor Ort und Online

Sie haben die Wahl. Mein Kundenservice-Team berät Sie gerne kompetent und persönlich vor Ort, telefonisch oder per Mail. Über das Online-Portal haben Sie darüber hinaus rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Kundendaten.

Denise Grabner

Gruppenleitung Kundenservice | Abrechnungen

Ihre Häufigsten Fragen An Uns

Warum steigt der Wasserpreis in 2023?

Der Verbrauchspreis erhöht sich um 14 Prozent gegenüber der letzten Anpassung vom 01.01.2020.

Diese Erhöhung ist erforderlich, da die Wasserbezugspreise unserer Vorlieferanten deutlich gestiegen sind, im Wesentlichen durch einen Anstieg der Kosten für Strom und Chemikalien. Zusätzlich sind die Kosten der SWBB für Material und Löhne gestiegen.

Die Erhöhung des Wasserverbrauchspreises führt zu Mehrkosten in Höhe von 58,50 € (brutto) im Jahr für einen Musterhaushalt (4-Personen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 150 m³/Jahr).

Welche Qualität hat das Böblinger Trinkwasser?

Die Wasserhärte des Böblinger Trinkwassers liegt im mittleren Bereich, d.h. bei 1,25 - 2,5 mmol je Liter, also 8,4° - 14° dH (deutsche Härtegrade). Der Härtegrad ist ein Maß für den Kalkgehalt des Wassers. Als Kalk bezeichnet man die im Wasser gelösten Mineralien Calcium und Magnesium. Diese Mineralien sind für den Menschen lebenswichtig. Wasser mittlerer Härte ist nicht nur gesund, es eignet sich auch besonders gut für den sparsamen Einsatz von Waschmitteln.

Ist das Wasser auch für die Zubereitung von Babynahrung geeignet?

Unsere Trinkwasserqualität hält die Vorgaben der Trinkwasserverordnung ein. Es kann bedenkenlos zum Kochen, Trinken und zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden.

Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Nahrungsmittel überhaupt. Als Wasserversorger können wir die Qualitätskontrolle jedoch lediglich bis zu Ihrem Hausanschluss betreiben. Damit die Sauberkeit des Trinkwassers auch innerhalb der Haushalte gewährleistet ist, muss es regelmäßig fließen. Nach längerer Standzeit, beispielsweise nach einem Urlaub, sollten Sie daher das Wasser einige Minuten aus den Leitungen laufen lassen. Denn über die Armaturen können sich Metalle, aber auch Bakterienstämme im Trinkwasser ablagern, die so einfach weggespült werden.

Sind in Böblingen Entkalkungsgeräte erforderlich?

Nein, im Allgemeinen ist der Einsatz von Entkalkungsgeräten nicht notwendig. Im Gegenteil: Kalk ist nichts anderes als im Wasser gelöste Mineralien. Kalk entsteht durch die Ablagerung von Mineralien – allen voran Calcium und Magnesium, die im Wasser gelöst sind. Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne, Magnesium unterstützt den Energiestoffwechsel und ist gut für Muskeln und Nerven. Diese Mineralien sind in gesundheitszuträglichen Mengen im Böblinger Trinkwasser enthalten – Sie können unser Wasser also unbesorgt trinken, ohne es vorher zu entkalken.

Wer ist für das Abwasser verantwortlich?

Die Abwasserentsorgung wird von der Stadt Böblingen über einen städtischen Eigenbetrieb geleistet. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetpräsenz des Eigenbetriebs der Stadt Böblingen unter stadtentwaesserung-bb.de.

Die Abwassergebühr rechnet die SWBB im Auftrag des Eigenbetriebs der Stadt Böblingen ab.

Mein Wasserzähler tropft. Wem melde ich den Schaden?

Bitte informieren Sie unseren Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 07031 2192-99.

Im Keller rauscht die Wasserleitung. Ich habe einen Wasserrohrbruch. Was soll ich tun?

Rohrbrüche im Wassernetz erzeugen ein Rauschen an der Fehlerstelle. Sollten Sie Geräusche an Ihrer Hauptwasserleitung hören, die Sie nicht zuordnen können, melden Sie diese bitte an unseren Bereitschaftsdienst unter 07031 2192-99.

Die Stadtwerke Böblingen sind für die Bereitstellung und Wartung des Leitungsnetzes, der Anschlussleitung bis zur Hauptabsperr-Armatur und des Wasserzählers verantwortlich. Ab der Hauptabsperr-Armatur fällt die Zuständigkeit in den Bereich des Hauseigentümers, der den Schaden durch ein Installationsunternehmen beheben lassen muss.

Auf der Straße tritt Wasser aus. Was ist zu tun?

Tritt Wasser aus dem Boden aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte rufen Sie sofort den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Böblingen an. Bei einer Störung im Bereich Wasser erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 07031 2192-99.

Thermische Desinfektion

Werden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001/2012) für mikrobiologische Parameter überschritten, so muss die mikrobielle Kontamination umgehend beseitigt werden. So wird eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer ausgeschlossen. Legionellen und andere Mikroorganismen in kontaminierten Trinkwasserleitungen lassen sich über eine professionelle Reinigung und die thermische Desinfektion der Trinkwasser-Installation erfolgreich beseitigen. Sowohl der Bau als auch der Betrieb von Trinkwasserwärmeanlagen ist in den DVGW-Richtlinien 551-553 geregelt.

Wer ist zuständig für die Durchführung der systemischen Legionellenuntersuchung

Der Wasserversorger ist für die Qualitätssicherung bis zum Hausanschluss zuständig.
Auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen, beispielsweise Vermieter von Mehrfamilienhäusern, werden explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen.

Untersuchungspflichtig sind Großanlagen der Trinkwassererwärmung über 400 Liter Kesselinhalt und/oder mehr als 3 Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur Entnahmestelle ohne Berücksichtigung der Zirkulationsleitung. Betroffen sind alle Einrichtungen mit öffentlicher und/oder gewerblicher Nutzung.

Welche wesentlichen Bestimmungen und Pflichten zur Untersuchung auf Legionellen gibt es

Betreiber von Trinkwasseranlagen sind dazu verpflichtet, in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, die Anlagen alle ein bzw. drei Jahre durch ein akkreditiertes Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Wenn alles in Ordnung ist, wird mit gleichen Fristen in eigener Zuständigkeit weiter untersucht. Ab einer Überschreitung des Messwerts von 100 Keimen pro 100 ml besteht für Legionellen Meldepflicht. In diesem Fall gibt der Betreiber in eigener Zuständigkeit und Verantwortung eine Gefährdungsanalyse zur Ermittlung der Ursache durch eine sachverständige Person oder Fachfirma in Auftrag und leitet unverzüglich die darin genannten Gegenmaßnahmen ein. Zugleich sind die Betreiber dazu verpflichtet, die Verbraucher zu informieren und die Anlage durch eine geeignete Firma sanieren zu lassen. Das Gesundheitsamt wird sowohl über die Grenzwertüberschreitung als auch über Beginn, Fortgang und Abschluss der Gegenmaßnahmen informiert. Es prüft hierbei, ob die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfolgreich waren

Wir bieten Ihnen hierzu folgenden Service zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion für Trinkwasser-Installationen an:

  • Die Stadtwerke Böblingen werden in allen Fernwärmenetzen im Stadtgebiet Böblingen und in Dagersheim die Mindestvorlauftemperatur an jedem ersten Werktag im Monat, zwischen 1:00 und 4:00 Uhr morgens, für die Dauer von ca. 16 Stunden so erhöhen, so dass am Gebäudeeintritt eine Temperatur von ca. 85°C anliegt.
  • Damit gewährleisten die Stadtwerke, dass die Betreiber von Trinkwasseranlagen eine thermische Desinfektion zu jeder Jahreszeit, also auch in den Sommermonaten bei gewöhnlich niedriger Fernwärme-Vorlauftemperaturen, durchführen können.

Diese Maßnahme erfolgt auf freiwilliger Basis der Stadtwerke Böblingen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Eine eventuelle vertragliche Anpassung behalten wir uns ausdrücklich vor.

Die derzeit gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) werden entsprechend angepasst. Beachten Sie bitte, dass die Wärmetauscherflächen nach wie vor entsprechend den Angaben in der aktuellen TAB auszulegen sind. Damit weisen die Wärmetauscherflächen geeignete Flächenreserven auf, die gewünscht sind.

Fragen zu Gartenwasserplombierung/Gartenwasserzähler

Die im Garten verwendete Wassermenge kann gemäß Abwassersatzung der SEBB grundsätzlich von der Abwassergebühr befreit werden. Zum Nachweis der Wassermenge muss kundenseitig ein Zwischenzähler installiert werden, der nur die Menge misst, die nicht ins Kanalnetz zurückgeführt wird. Die Verplombung erfolgt kostenlos durch einen Mitarbeiter der SWBB. Als Antrag zur Kostenrückerstattung muss der Zählerstand auf der Ablesekarte der Jahresablesung angegeben werden. Die Kosten werden über die Jahresendabrechnung rückerstattet.

Standrohr für die temporäre Wasserversorgung

Wer Trinkwasser für eine Baustelle benötigt, oder für eine Veranstaltung einen Trinkwasserzugang plant, kann über die Stadtwerke Böblingen ein Standrohr mieten.

Terminvereinbarung unter: 07031 2192-353

Ansprechpartner: Heiko Porstendörfer

Ausgabe: Betriebszentrale, Ernst-Reuter-Str. 15 in 71032 Böblingen

Kaution/Miete gemäß Preisblatt

 

Öffnungszeiten  
Montag - Donnerstag

07:30–12:00 Uhr
13:30–16:00 Uhr

Freitag 07:30–12:00 Uhr
Beantragung Bauwasserzähler

Bauwasser wird auf jeder Baustelle benötigt. Deshalb gilt es den Bauwasserantrag rechtzeitig zu stellen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 10 Werktagen.

Terminvereinbarung für Antragsteller unter: 07031 2192-251

Ansprechpartner: Martin Stipp

Ausgabe: Betriebszentrale, Ernst-Reuter-Str. 15 in 71032 Böblingen


Preis gemäß Preisblatt

 

Öffnungszeiten  
Montag - Donnerstag

07:30–12:00 Uhr
13:30–16:00 Uhr

Freitag 07:30–12:00 Uhr

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SEPA-Lastschriftmandat für Fernwärme und Wassser
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Eigentümerwechsel Fernwärme und Wassser
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