Werden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001/2012) für mikrobiologische Parameter überschritten, so muss die mikrobielle Kontamination umgehend beseitigt werden. So wird eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer ausgeschlossen. Legionellen und andere Mikroorganismen in kontaminierten Trinkwasserleitungen lassen sich über eine professionelle Reinigung und die thermische Desinfektion der Trinkwasser-Installation erfolgreich beseitigen. Sowohl der Bau als auch der Betrieb von Trinkwasserwärmeanlagen ist in den DVGW-Richtlinien 551-553 geregelt.
Wer ist zuständig für die Durchführung der systemischen Legionellenuntersuchung
Der Wasserversorger ist für die Qualitätssicherung bis zum Hausanschluss zuständig.
Auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen, beispielsweise Vermieter von Mehrfamilienhäusern, werden explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen.
Untersuchungspflichtig sind Großanlagen der Trinkwassererwärmung über 400 Liter Kesselinhalt und/oder mehr als 3 Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur Entnahmestelle ohne Berücksichtigung der Zirkulationsleitung. Betroffen sind alle Einrichtungen mit öffentlicher und/oder gewerblicher Nutzung.
Welche wesentlichen Bestimmungen und Pflichten zur Untersuchung auf Legionellen gibt es
Betreiber von Trinkwasseranlagen sind dazu verpflichtet, in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, die Anlagen alle ein bzw. drei Jahre durch ein akkreditiertes Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Wenn alles in Ordnung ist, wird mit gleichen Fristen in eigener Zuständigkeit weiter untersucht. Ab einer Überschreitung des Messwerts von 100 Keimen pro 100 ml besteht für Legionellen Meldepflicht. In diesem Fall gibt der Betreiber in eigener Zuständigkeit und Verantwortung eine Gefährdungsanalyse zur Ermittlung der Ursache durch eine sachverständige Person oder Fachfirma in Auftrag und leitet unverzüglich die darin genannten Gegenmaßnahmen ein. Zugleich sind die Betreiber dazu verpflichtet, die Verbraucher zu informieren und die Anlage durch eine geeignete Firma sanieren zu lassen. Das Gesundheitsamt wird sowohl über die Grenzwertüberschreitung als auch über Beginn, Fortgang und Abschluss der Gegenmaßnahmen informiert. Es prüft hierbei, ob die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfolgreich waren
Wir bieten Ihnen hierzu folgenden Service zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion für Trinkwasser-Installationen an:
- Die Stadtwerke Böblingen werden in allen Fernwärmenetzen im Stadtgebiet Böblingen und in Dagersheim die Mindestvorlauftemperatur an jedem ersten Werktag im Monat, zwischen 1:00 und 4:00 Uhr morgens, für die Dauer von ca. 16 Stunden so erhöhen, so dass am Gebäudeeintritt eine Temperatur von ca. 85°C anliegt.
- Damit gewährleisten die Stadtwerke, dass die Betreiber von Trinkwasseranlagen eine thermische Desinfektion zu jeder Jahreszeit, also auch in den Sommermonaten bei gewöhnlich niedriger Fernwärme-Vorlauftemperaturen, durchführen können.
Diese Maßnahme erfolgt auf freiwilliger Basis der Stadtwerke Böblingen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Eine eventuelle vertragliche Anpassung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die derzeit gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) werden entsprechend angepasst. Beachten Sie bitte, dass die Wärmetauscherflächen nach wie vor entsprechend den Angaben in der aktuellen TAB auszulegen sind. Damit weisen die Wärmetauscherflächen geeignete Flächenreserven auf, die gewünscht sind.