Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Gebäudeenergiegesetz (ab 2024): Alles was man dazu wissen muss

Erfahren Sie was das Gebäudeenergiegesetz ist und welche Änderungen im Jahr 2024 zu erwarten sind. Dies beinhaltet insbesondere die 65-Prozent-Regel, durch welche Heizungssysteme diese Regelung erfüllt wird und wie sie mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft ist.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung. Anfang September wurde im Bundestag eine viel diskutierte Novelle des GEG beschlossen werden, die bestimmte Änderungen und Anforderungen einführt.

Anmerkung: Häufig wird in der öffentlichen Debatte auch vom „Heizungsgesetz“ gesprochen – wir bleiben im Folgenden aber beim korrekten Begriff.

Was sind die wichtigsten Eckpunkte des überarbeiteten GEG ab 2024?

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Das GEG hat zum Ziel, dass Heizungsanlagen ab 2024 nur dann eingebaut oder aufgestellt werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Dies betrifft auch Anlagen, die in ein Gebäudenetz einspeisen.
  • Es gibt bestimmte Erfüllungsoptionen, um dieses Ziel zu erreichen, einschließlich der Nutzung von Hausübergabestationen für Wärmenetze, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und verschiedenen Hybridheizungssystemen.
  • Das Gesetz legt auch spezielle Anforderungen für diese Erfüllungsoptionen fest und betont, dass die erneuerbare Wärmeerzeugung von überwältigendem öffentlichem Interesse ist.
  • Außerdem wird der Einsatz fossiler Brennstoffe nach dem 31.12.2044 verboten.
  • Es gibt Übergangsfristen und weitere Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verknüpfung des GEG mit Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Durch welche Heizungssysteme gilt die 65-Prozent-Regel des GEG als erfüllt?

Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll im Rahmen der Novelle eine 65-Prozent-Regel eingeführt werden. Gemäß dieser Regel müssen Heizungsanlagen ab 2024 so beschaffen sein, dass sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.

Die Heizungssysteme, durch welche die 65-Prozent-Regel als erfüllt gilt, sind:

  • Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme).
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate)
  • Wärmepumpen-Hybridheizung, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Heizung.
  • Solarthermie-Hybridheizung, bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung.

    Diese Optionen sind werden im neuen Gesetz teils durch spezielle Anforderungen präzisiert.

Wie hängt das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen?

Der ursprüngliche Entwurf der GEG-Novelle sah eine strikte Einführung der 65-Prozent-Regel zum 01. Januar 2024 vor. Nachdem dies eine große öffentliche Debatte und auch Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien auslöste, wurde diese Frist in einem neuen Entwurf des GEG abgemildert.
Die „Abmilderung“ wurde in erster Linie dadurch geregelt, dass die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetz mit der zeitlichen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde.
Wenn eine Kommune basierend auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Wärmeplan erstellt und eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes trifft, hat dies direkte Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen tritt in diesem Fall einen Monat nach der kommunalen Entscheidung in Kraft.

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung befasst sich mit der strategischen Planung und Ausrichtung der Wärmeversorgung in Gemeinden und Städten, insbesondere im Hinblick auf die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

  • Die kommunale Wärmeplanung ist Teil des Entwurfs für ein "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (WPG). Das Wärmeplanungsgesetz richtet sich an alle Bundesländer.
  • Kern der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung basierend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse mit dem Ziel einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Versorgung.
  • Parallel dazu müssen Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der definierten Zielszenarien entwickelt werden.
  • Die Wärmepläne werden veröffentlicht.

Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung von den Kommunen umgesetzt sein?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) richtet sich an die Bundesländer. Diese sollen sicherstellen, dass bis zum 31. Dezember 2025 in Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 31. Dezember 2027 in Gebieten mit 10.000-100.000 Einwohnern Wärmeplanungen durchgeführt sind. Verpflichtend vorliegen muss die Wärmeplanung:

  • bis zum 30.06.2026 in Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • und bis zum 30.06.2028 in Gebieten mit 10.000-100.000 Einwohnern
  • Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf keine Verpflichtung vor.

Welche Fristen gelten also für die 65-Prozent-Regel des GEG?

Das geplante Gebäudeenergiegesetz setzt in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung folgende Fristen und Bedingungen für das 65-Prozent-Gebot:

  • Grundsätzlicher Beginn: Das 65-Prozent-Gebot tritt mit der geplanten In-Kraft-Setzung der GEG-Novelle zum 01.01.2024 in Kraft.
  • In Neubaugebieten: In Neubaugebieten gilt das 65-Prozent-Gebot ab dem 01.01.2024.
  • Im Bestand: In Bestandsgebäuden (und Neubauten, die in keinem Neubaugebiet liegen) gibt es aufgrund der Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung Aussetzungsregeln für das 65-Prozent-Gebot: Bis 30.06.2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bis 30.06.2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.
  • Kommunale Wärmeplanung: Wenn eine Kommune basierend auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Wärmeplan erstellt und eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes trifft, dann gilt das 65-Prozent-Gebot für neue Heizungen einen Monat nach dieser Entscheidung.

Und was gilt in Böblingen?

Ein Punkt, der heute noch nicht vollumfänglich geklärt werden kann, betrifft die Auswirkungen des GEG in Baden-Württemberg. In unserem Bundesland müssen über 100 Stadtkreise und große Kreisstädte, darunter auch Böblingen, gemäß baden-württembergischen Landesrecht bis zum 31.12.2023 eine kommunale Wärmeplanung umsetzen. Fraglich ist noch, ob hier dann bereits ab dem 01.01.2024 das 65-Prozent-Gebot des GEG in Kraft tritt.