In 6 Schritten Ihre Photovoltaik­anlage anmelden

1. Beratung und Planung

Akteure: Sie und Ihre Elektrofachkraft

Sie möchten sich eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Neubauprojekts oder einer Dachsanierung installieren lassen oder sich den Wunsch nach mehr Flexibilität erfüllen, dann benötigen Sie einen kompetenten Elektrofachbetrieb oder ein Planungsbüro an Ihrer Seite. Mit diesem klären Sie alle relevanten Fragen rund um die Themen Machbarkeit, Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage.

2. Anschluss an das öffentliche Netz anfragen

Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft und wir

Sobald die Planung abgeschlossen ist und Sie die Investitionsentscheidung getroffen haben, meldet idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage rechtzeitig bei uns im Netzanschlussportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Nach wenigen Wochen erhalten Sie die Anschlusszusage.

Unterlagen und Informationen, die Sie bereit halten sollten:

  • Lageplan der Anlage
    Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen kann im Geoportal BW erstellt werden.
  • Anlagenleistung und Messkonzept
    Hierzu berät Sie Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro.
  • Angabe der Veräußerungsform (Einspeisung mit EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme)
    Hinweis: Zwischen dieser Mitteilung und der Inbetriebnahme muss mindestens ein voller Kalendermonat liegen, um eine Strafzahlung zu vermeiden.

Jetzt Anfrage im Netzanschlussportal starten

3. Installation der Anlage

Akteure: Sie und Ihre Elektrofachkraft

Nach Erhalt der Anschlusszusage kann die Photovoltaikanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden. Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.

4. Installation des Zählers

Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft und wir

Bedingung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers.
Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz vorbereitet ist, informiert uns Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür genug Vorlaufzeit ein.

5. Inbetriebnahme der Anlage

Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft, die Bundesnetzagentur und wir

Bei Vorhandensein eines Zweirichtungszählers kann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Daraufhin haben Sie vier Wochen Zeit, die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister zu melden. Parallel meldet die Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über das Netzanschlussportal.

6. Abrechnung und Einspeisevergütung

Akteure: Sie, das Finanzamt und wir

Über das Netzanschlussportal melden Sie uns Ihre Bank- und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Hierzu schätzen wir abhängig von Ihrer Anlagengröße einen Betrag ab. Diesen Betrag bekommen Sie monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Zur jährlichen Endabrechnung wird einmal im Jahr Ihr Zählerstand erfasst und anhand der Werte wird Ihr Abschlag gegebenenfalls angepasst. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Auszahlung des endgültigen Abrechnungsbetrags.

Frist zur Mitteilung der Veräußerungsform

Der Gesetzgeber legt mit § 21 EEG fest, dass der Netzbetreiber rechtzeitig über die geplante Veräußerungsform (EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme) des in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms informiert werden muss. Rechtzeitig bedeutet, dass mindestens ein voller Kalendermonat zwischen Ihrer Anfrage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen muss.

Die Mitteilung der Veräußerungsform erfolgt mit der Anfrage im Netzanschlussportal.

Bitte beachten Sie: Wird die Frist von einem vollen Kalendermonat unterschritten, sind wir gemäß § 52 EEG dazu verpflichtet, eine Strafgebühr in Höhe von 10 Euro pro kWp installierter Leistung und Monat zu erheben, die wir an die BNetzA abzuführen haben. Stellen Sie Ihre Anfrage im Kundenportal frühzeitig, um eine Strafzahlung zu vermeiden.

Warum muss Ihre Photovoltaikanlage angemeldet werden?

Die Energiewende fordert unser Stromnetz

Im Rahmen der Energiewende verändern sich die Anforderungen an unser Stromnetz. Da die Leistung, die Wind, Sonne und Wasser erzeugen, stark schwankt und die Energie aus vielen kleinen Quellen fließt, müssen wir unser Netz für diese Herausforderung rüsten. Bevor Ihre Anlage in Betrieb geht, müssen wir unser Netz vor Ort prüfen und evtl. verstärken, um Ihren Strom aufnehmen zu können.