Allgemeine Informationen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Zum 01.03.2023 tritt die sogenannte Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft. Mit ihr soll gewährleistet werden, dass Energie für alle bezahlbar bleibt und die Versorgung sichergestellt ist.
Von den Preisbremsen profitieren alle Tarifkunden wie private Haushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.
Für Sie werden 80% der Kosten begrenzt auf:
- 0,12 €/kWh für ihre Gas-Versorgung
- 0,09 €/kWh für das Heizen mit Fernwärme
- 0,4 €/kWh für Strom
20% der Energiekosten fallen NICHT unter die Preisbremse. Deswegen lohnt es ich auch weiterhin, Energie zu sparen.
Auch für Kunden mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh greift die Energiepreisbremse – hierzu gibt es gesonderte Regelungen, über die wir unsere Kunden bereits separat informiert haben.
Wichtig ist: Die Höchstgrenzen für Unternehmen werden in § 9 Abs. 1 bis 3 StromPBG und § 18 Abs. 1 bis 3 EWPBG geregelt, des Weiteren ist die Abgabe einer Selbsterklärung nach § 30 StromPBG und/oder § 22 EWPBG gesetzlich verankert.
Damit Sie keine Fristen und damit eine mögliche Entlastung verpassen, bitten wir Sie, sich ausführlich über die Preisbremsengesetze und Ihre Mitteilungs-/Mitwirkungspflichten zu informieren und uns Ihre Unterlagen, insbesondere die Selbsterklärung, rechtzeitig bis zum 31. März 2023 einzureichen.
So funktioniert die Umsetzung?
Um von der Energiepreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Tarifkunde nichts tun.
Die Preisbremse startet automatisch ab März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
Wie hoch die Kosten für Sie als Kunde dann tatsächlich sind, wird anhand des geschätzten individuellen Jahresverbrauchs ermittelt. Basis dafür ist die Abschlagszahlung aus September 2022. Bis Ende März informieren wir unsere Kunden mit einem separaten Schreiben ausführlich über die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Die Entlastungen aus der Energiepreisbremse wird bis 31.12.2023 gewährt und kann ggf. vom Gesetzgeber bis Ende April 2024 verlängert werden.