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Stadt Böblingen beschließt Anpassung der Bädertarife – Stadtwerke Böblingen modifizieren Öffnungszeiten
Für den regulären Eintritt (Einzelticket Erwachsener) entspricht die Anpassung im Jahr 2026 20 Cent auf 5,00 €. 2028 und 2030 wird dieser Tarif dann jeweils nochmals um20 Cent erhöht. Für ermäßigte Tickets werden die Preise im Jahr 2026 um 30 Cent auf 3,00 € angehoben – bis 2030 alle zwei Jahre um weitere 10 Cent. Bei den Bahnvermietungen für Böblinger Vereine und Schulen beträgt die Anpassung +15% auf 17,00 € pro Bahnnutzung. Während der Corona-Pandemie wurden die turnusmäßigen Tarifanpassungen bewusst ausgesetzt. Die letzte Tarifanpassung erfolgte im Jahr 2019, die Gebühren für Bahnmieten sind seit 2016 unverändert. Auch nach der moderaten Anpassung bewegen sich die Tarife im regionalen Vergleich auf einem angemessenen Niveau.
Hintergrund der Tarifanpassungen sind die seit 2019 um etwa 30% gestiegenen Energie-, Material- und Personalkosten. Gleichzeitig ist die Haushaltslage im Vergleich zu den Vorjahren angespannt, so dass die Kostensteigerungen nicht mehr ausschließlich von dieser über den Verlustausgleich getragen werden kann. Da die Eintrittspreise in den letzten Jahren konstant blieben, ist der Verlustausgleich für die Stadt Böblingen in den letzten Jahren gestiegen. Mit der Anpassung soll ein Teil dieser Entwicklung aufge fangen werden , gleichzeitig wurde ein sozial ausgeglichenes Vorgehen gewählt.
Bis 2030 wird durch die nun vorgesehen Erhöhungen im Bereich der Eintrittstarife für Erwachsene sowie Bahnnutzungsgebühren eine Verbesserung der Umsatzerlöse von rund 485.000 Euro erwartet. Für 2026 wird aktuell mit einem Verlust im Bäderbetrieb von rund 3,8 Millionen Euro gerechnet – hierin ist die Erhöhung der Eintrittspreise und Nutzungsgebühren bereits inkludiert.
Zum Start in die Freibadsaison werden von den Stadtwerken die Öffnungszeiten angepasst. Beliebte und attraktive Zeiten bleiben erhalten:
Die Optimierung konzentriert sich somit auf Randzeiten mit geringer Auslastung, während zentrale Badezeiten vollständig erhalten bleiben.
Die Öffnungszeiten werden angepasst, um einen sicheren und stabilen Bäderbetrieb zu gewährleisten, dessen Anforderungen durch die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. sowie die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung definiert sind. Beide Vorgaben sind für Badbetreiber verbindlich und werden in regelmäßigen Abständen gemäß neuester Rechtsprechung aktualisiert.
„Bei den Stadtwerken sind sowohl festangestellte Mitarbeiter als auch SWBB-eigene Aushilfen (Rettungsschwimmer) im Einsatz. Unter Berücksichtigung der arbeitszeit-, arbeitsschutzrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen reicht dies allerdings nicht aus, um die Wasseraufsicht gemäß den Sicherheitsanforderungen, mit ausschließlich eigenem qualifiziertem Personal, sicherzustellen“, erklärt Christine Tomschi, Geschäftsführerin der Stadtwerke. „Alles zusammengenommen, sehen wir keine andere Möglichkeit als die Öffnungszeiten anzupassen“, so Tomschi weiter.
Die Böblinger Bäder sind mehr als ein Freizeitangebot – sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge: Sie fördern das Schwimmenlernen von Kindern und Jugendlichen, bieten Bildung und soziale Zusammenkunft sowie sichere Bewegungsräume . „Die moderate Anpassung der Bädertarife dient nicht dazu, die Mehrkosten vollständig auszugleichen . Und die neuen Öffnungszeiten sind notwendig, um die Verkehrssicherungspflichten zuverlässig einzuhalten und das Risiko kurzfristig er Schließungen zu verringern. Die zentralen Badezeiten bleiben erhalten, sodass unsere Bäder auch künftig verlässlich geöffnet sind“, so Tomschi weiter.
Maßgabe für die Sicherheit in Bädern sind
Beide Vorgaben sind für Badbetreiber verbindlich und werden regelmäßig aktualisiert. Rechtlich zwingend vorgeschrieben sind sie nicht, gelten jedoch als Standard für sichere Bäder.
Die Gefährdungslage in einem Bad richtet sich vor allem nach der Anzahl der Besucher pro Tag. Bereiche mit erhöhtem Gefahrenpotenzial – z. B. Sprunganlagen und Wasserrutschen – erfordern besondere Maßnahmen wie bspw. zusätzliche Aufsicht oder temporäre Schließungen einzelner Becken. Bei der Festlegung der Anzahl der Aufsichtskräfte sind z.B. folgende Faktoren entscheidend: