Anpassung der Abschlagszahlungen
Der Entfall der EEG- Umlage wird auf der nächsten Abrechnung bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt. Selbstverständlich haben die Kunden aber auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit selbst im Kundenportal oder telefonisch bzw. per E-Mail über den Kundenservice der Stadtwerke Böblingen anzupassen.
Mitteilung Zählerstände
Zur Abgrenzung 30.06.2022 werden die Stadtwerke Böblingen einen Zählerstand errechnen. Eine separate Ablesung durch unsere Kunden ist nicht notwendig, natürlich werden mitgeteilte Zählerstände jedoch berücksichtigt.