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Gut vorbereitet für morgen

Unser Team aus erfahrenen Fachleuten sorgt schon heute dafür, dass beim Übergang des Stromnetzes vom Betreiber Netze BW GmbH zu den Stadtwerken Böblingen alles reibungslos läuft. Als künftiger Netzbetreiber übernehmen wir nicht nur die Infrastruktur – sondern auch Verantwortung für Versorgungssicherheit, Netzstabilität und die Energiewende vor Ort.
Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen für eine moderne Strominfrastruktur in Böblingen und Dagersheim.

Auf dem Weg zum Vollstadtwerk

  • Im April 2022 beschließt der Böblinger Gemeinderat einstimmig die eigenständige Übernahme der Gas- und Stromnetze durch die Stadtwerke Böblingen. Die Übernahme der Netzbetriebe erfolgt in zwei Schritten: der Netzbetrieb Gas ging bereits zum 01.01.2024 an die SWBB – der Netzbetrieb Strom folgt ab dem 01.01.2026.
    Die Strom- und Gasnetze waren zuvor an die Netze BW GmbH verpachtet.  
    Zur Pressinformation

Stromnetzübersicht

Auf der Karte sehen Sie, welche Gebiete von uns mit Strom versorgt werden.

Stromanschluss: Zuständigkeiten und Ablauf

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Anschluss an das SWBB-Spannungsnetz.

Wir empfehlen, bei der Beantragung eines neuen Netzanschlusses oder bei Änderungen an einem bestehenden Anschluss die Unterstützung eines Elektroinstallateurs in Anspruch zu nehmen. So lassen sich Verzögerungen im Bauprozess vermeiden und die technische Machbarkeit gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für das Niederspannungsnetz (TAB-NS) sowie den Technischen Anschlussbedingungen für das Mittelspannungsnetz (TAB-MS) sicherstellen. Hier finden Sie alle notwendigen Downloads.

Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt grundsätzlich über unser Netzanschlussportal oder mit dem Antragsformular auf stadtwerke-boeblingen.de/netze/stromnetz.

Die Registrierung und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses müssen vom Kunden zusammen mit einer Elektrofachkraft oder dem Bauunternehmen (Elektrofachbetrieb mit EVU-Zulassung) durchgeführt werden.

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Niederspannung der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG (SWBB) entsprechen den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach §§ 4 und 19 EnWG. Ergänzungen sind auf den Anbindungsprozess der SWBB zugeschnitten und sichern die Netzzuverlässigkeit. Gesetzliche Vorgaben (z. B. NELEV, EAAV) können zusätzliche Konkretisierungen erfordern.

Für Neubauten ist gemäß VDE-AR-N 4100 eine Erdungsanlage verpflichtend; zusätzlich schreibt DIN 18015-1:2020-05 vor, dass bei Erdungssystemen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt sind, deren Gleichwertigkeit nachgewiesen werden muss (weitere Informationen unter VDE-AR-N 4100).

Allgemeine und Technische Anschlussbedingungen

BDEW Bundesmusterwortlaut TAB 2023 v2.0 für das Niederspannungsnetz

Ergänzung zur BDEW TAB 2023 v2.0

VDE FNN-Hinweis: Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

VDN-Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten

Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ergeben sich aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG.

NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)                                      

 

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Allgemeine Bedingungen für die netzorientierte Steuerung

Die Zustimmung zu den „Allgemeinen Bedingungen über die netzorientierte Steuerung gemäß § 14a EnWG“ ist Voraussetzung für den Betrieb einer § 14a-Anlage im Niederspannungsstromnetz der SWBB (BNetzA-Vorschriften: BK6-22-300 und BK8-22/010-A).

Der Aufbau einer § 14a-Anlage kann sich wie folgt ergeben:

Technische Mindestanforderungen über die netzorientierte Steuerung

Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung

Anschlussmöglichkeiten:

  • Provisorischer Netzanschluss auf dem Grundstück (später als Standard nutzbar)
  • Anschluss über Kabelverteilerschrank oder Trafostation in der Nähe
  • Nutzung eines bestehenden Fremdanschlusses (ggf. über Nachbargebäude)

Antragstellung

Die Anmeldung und Inbetriebnahme des Baustromanschlusses erfolgt durch eine Elektrofachfirma mit EVU-Zulassung, die vom Anschlussnehmer beauftragt wird; Zähler- oder Anschlussschränke sind kundenseitig bereitzustellen (Online beantragbar).

Eine Anpassung des Netzanschlusses kann erforderlich sein bei Leistungserhöhung oder
-minderung, Anlagenerweiterung, Leitungsumlegung, vorübergehender Stilllegung oder endgültiger Abtrennung.

Für die Anfrage benötigen wir:                                 

  • Registrierung und Antrag im Netzanschlussportal
  • Leistungsangaben
  • Installateurdaten
  • Pläne/Skizzen zur Umlegung

Tipp: Ziehen Sie ein Architekturbüro oder eine Elektrofachfirma zur Unterstützung hinzu.

Nötige Antragsunterlagen für den Mittelspannungsanschluss:

  • Antrag im Netzanschlussportal oder per Formular
  • Lageplan (maßstabsgerecht) mit Standort der Anlage und Trafostation
  • Topographische Karte mit geplantem Standort
  • Grundriss der Trafostation mit Übergabeschaltanlage
  • Projektierungsunterlagen gemäß Formular „E.4 Errichtungsplanung“
  • Übersichtsschaltplan (Single-Line) der gesamten MS-Anlage inkl.:
    - MS-Übergabeschaltanlage mit Eigentums- und Bediengrenzen
    - Netztransformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen
    - Erzeugungs- und Notstromanlagen (falls vorhanden)
    - Fernwirk-/Prozessdatenübertragung
    - Leitungsverbindungen mit Kabeldaten und nachgelagerten Schaltanlagen

 

Die folgenden Formen der E VDE-AR-N 4110 können verwendet werden:

  • E.1 Antragstellung
  • E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
  • E.3 Netzanschlussplanung
  • E.4 Errichtungsplanung
  • E.5 Inbetriebsetzungsauftrag
  • E.6 Erdungsprotokoll
  • E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

Die Technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannung (TAB MS) der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG (SWBB) gelten für den Anschluss und Betrieb von Versorgungs- und Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz der SWBB sowie für die Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen.

Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“. Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 beschreibt hinsichtlich der Anschlussbedingungen Mindestanforderungen - diese werden durch die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG“ ergänzt.

Kundenanlagen sind unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den sonstigen Vorschriften/Vorgaben der SWBB zu errichten und anzuschließen.

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung SWBB

 

Informationen rund um den Netzanschluss & -betrieb

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Netzanschluss, Netzbetreiberwechsel, für Marktpartner und Messtellenbetreiber finden Sie hier:

Allgemeine Downloads

Ergänzende Bedingungen
(PDF, 2 MB)

Marktpartner Lieferantenrahmenvertrag

Lieferantenrahmenvertrag Stromnetz
(PDF, 140 KB)
Sperrauftrag
(XLS, 50 KB)
Zuordnungsvereinbarung
(PDF, 585 KB)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
(PDF, 291 KB)

Messtellenbetreiber

Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetrieb
(PDF, 62 KB)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
(PDF, 65 KB)

Moderne Messeinrichtung Entgelte

MSB Preise an LF
(PDF, 2 MB)

Netzentgelte

Preisblatt vorläufige Netznutzungsentgelte 2026
(PDF, 2 MB)
Elektronisches Preisblatt vorläufige Netzentgelte 2026
(XLSX, 24 KB)

Kontaktdatenblatt

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Srom
(XLS, 260 KB)

So erreichen Sie die Netze BW

Bei Fragen zum Stromnetz kontaktieren Sie die Netze BW über das Kontaktformular oder über die allgemeine Servicenummer 0800 3629-900.

 

Bei einer Störung wählen Sie bitte die 0800 3629-477.