Im Frühjahr 2023 tritt aufgrund der hohen Energiepreise eine weitere Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung in Kraft: die sogenannte Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Mit ihr soll gewährleistet werden, dass Energie für alle bezahlbar bleibt und die Versorgung sichergestellt ist. Von der Hilfe profitieren alle Tarifkunden wie private Haushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh. Für Sie werden 80% der Kosten, die sie für ihre Gas-Versorgung ausgeben auf 0,12 €/kWh begrenzt. Für das Heizen mit Fernwärme auf 0,09 €/kWh. Bei Strom sind die Kosten auf 0,4 €/kWh begrenzt
20% der Energiekosten fallen NICHT unter die Preisbremse. Deswegen lohnt es ich auch weiterhin, Energie zu sparen.
Auch für Kunden mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh greift die Energiepreisbremse – hierzu gibt es gesonderte Regelungen, über die wir unsere Kunden separat informieren
Um von der Energiepreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Tarifkunde nichts tun. Die Preisbremse startet automatisch ab März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Wie hoch die Kosten für Sie als Kunde dann tatsächlich sind, wird anhand des geschätzten individuellen Jahresverbrauchs ermittelt. Basis dafür ist die Abschlagszahlung aus September 2022. Bis zum 01. März 2023 informieren wir unsere Kunden mit einem separaten Schreiben ausführlich über die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Die Entlastungen aus der Energiepreisbremse wird bis 31.12.2023 gewährt und kann ggf. vom Gesetzgeber bis Ende April 2024 verlängert werden.
Unter „Energie&Wasser“ finden Sie als Tarifkunde in den einzelnen Sparten ausführliche FAQ.